Analyse der Produkte und des eigenen Unternehmens
Aufbau einer Absatzorganisation im Ausland (Vertriebspartner, Großhandel, usw.)
Suche und Kooperationsaufbau mit ausländischen Unternehmen
Organisationsberatung für die innerbetriebliche Anpassung für das Auslandsgeschäft
Beratung und Durchführung von Auslandswerbung
Die Förderung besteht in der Gewährung eines Zuschusses zu den Beratungskosten und kann nur von kleineren Unternehmen in Anspruch genommen werden, deren Umsatz im letzten Geschäftsjahr bestimmte Höchstgrenzen nicht überschritten hat. Der Antrag auf einen Zuschuss zu den Beratungskosten ist nach Abschluss der Beratung bei einer Leitstelle einzureichen; die Leitstellen erteilen auch Informationen über das Förderverfahren. Bei der Benennung von Exportberatern können die berufsständischen Vereinigungen der Berater Hilfestellungen leisten.
Neben dieser Bundesförderung haben einige Bundesländer eigene Programme, um kleineren Unternehmen zu helfen. Zuständig sind die Landeswirtschaftsministerien bzw. -senatsverwaltungen und die Wirtschaftsförderungsgesellschaften der Länder. Auskunft geben auch die Industrie- und Handels-, bzw. Handwerkskammern.
Vermarktungshilfeprogramm
Ostdeutschen Unternehmen wird eine weitere Exportunterstützung durch das Vermarktungshilfeprogramm des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie angeboten. Das Vermarktungshilfeprogramm fördert den Absatz ostdeutscher Produkte mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit ostdeutscher Unternehmen im Ausland zu verbessern.
Mit Hilfe von Auslandshandelskammern, Außenwirtschaftsberatern usw. können Unternehmen aus den neuen Bundesländern an Vermarktungsprojekten auf westlichen sowie ausgewählten MOE-Auslandsmärkten teilnehmen. Während der Projektlaufzeit werden die Unternehmen unterstützt und betreut.
Im Rahmen von Lieferantenforen wird die konkrete Vermittlung von Kontakten zu potenziellen Einkäufern im Zielland angeboten.


Förderung von Exportberatungen