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Preisangabenverordnung

Neben dem Endpreis einer Ware muss im Einzelhandel auch der Preis für eine bestimmte Menge, z.B. für ein Kilogramm oder einen Liter, angegeben werden. Mit Hilfe dieses "Grundpreises" kann der Verbraucher die Preise von Waren besser vergleichen. Diese Pflicht zur Angabe der verbrauchsabhängigen und -unabhängigen Preise gilt auch für Elektrizität, Gas, Fernwärme und Wasser. Im Online-Handel müssen die Preise für Endverbraucher inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer genannt werden. Die Nennung von Nettopreisen ist nur gegenüber Gewerbetreibenden zulässig.

Nähere Informationen unter www.bmwi.de (www)


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