Beschäftigung

Förderung von Beschäftigung

Die Bundesregierung fördert durch verschiedene Maßnahmen die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen:

Eingliederungszuschuss

Eingliederungszuschüsse erhalten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, wenn sie Personen mit Vermittlungshemmnissen, arbeitslose Arbeitnehmerinnen und -nehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben oder jüngere Arbeitslose, die bei Aufnahme der Beschäftigung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einstellen. Die Förderung soll bestimmte Defizite (z.B. lange Einarbeitungszeiten) bei neu eingestellten Arbeitskräften ausgleichen.

Qualifizierung und Weiterbildung für Beschäftigte

Durch finanzielle Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit und mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds können Unternehmen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fortbilden und qualifizieren. Die Bundesagentur für Arbeit bietet unterschiedliche, auf die jeweilige Zielgruppe zugeschnittene Förderprogramme an und beteiligt sich an den Weiterbildungskosten.


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