Minijobs
Minijobber erhalten ein regelmäßiges Arbeitsentgelt, das monatlich 450 Euro nicht überschreitet. Als Arbeitgeber melden Sie Ihre(n) Minijobber bei der Minijob-Zentrale der Knappschaft-Bahn-See und bei der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) an. Außerdem entrichten Sie monatlich eine Pauschale (u.a. zur Renten- und Krankenversicherung) an die Minijob-Zentrale (www).
Beschäftigung in der Gleitzone
Für Arbeitnehmer in der sogenannten Gleitzone beträgt das monatliche Arbeitsentgelt zwischen 450,01 Euro und maximal 850 Euro. Während Arbeitnehmer in der Gleitzone einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag zahlen, trägt der Arbeitgeber den vollen Beitragsanteil. Weitere Informationen dazu bietet die Minijob-Zentrale (www).
Teilzeitarbeit
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern (Voll- oder Teilzeit-, aber ohne Auszubildende) Anspruch auf Teilzeitarbeit. Voraussetzung: Das Arbeitsverhältnis besteht bereits länger als sechs Monate. Ausnahmen bei Beeinträchtigungen des Betriebs, unverhältnismäßigen Kosten. Nähere Informationen zu den verschiedenen Regelungen finden Sie im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) (www) sowie in der BMAS-Broschüre "Teilzeit - alles, was recht ist" (www).
Befristete Arbeitsverhältnisse
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann ein Arbeitsvertrag auch für eine bestimmte Zeit abgeschlossen werden. Nähere Informationen zu den verschiedenen Regelungen finden Sie unter Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) (www) sowie in der BMAS-Broschüre "Teilzeit - alles, was recht ist" (www).
Vollzeitarbeitsverhältnis
Es handelt sich um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis und beinhaltet die gesamte Arbeitszeit des Arbeitnehmers.
Leih- bzw. Zeitarbeitsverhältnis
Leiharbeitskräfte werden über Zeitarbeitsfirmen vermittelt.
Telearbeit
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in diesem Fall ihren Arbeitsplatz in der Regel entweder zu Hause oder beim Kunden. Mit Hilfe moderner Informations- und Kommunikationstechnologien sind sie mit dem Unternehmen verbunden.
Arbeitsplätze für behinderte Menschen
Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen ausbilden und beschäftigen möchten, können sich von ihrem Integrationsamt Ansprechpartner für Beratung und Hilfe vor Ort benennen lassen.


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