Beschäftigung

PRAXISHILFE: Nutzung von Arbeitszeitkonten

Mit Arbeitszeitkonten lässt sich schriftlich oder elektronisch die tatsächlich geleistete Arbeit von Arbeitnehmern nachhalten und mit der arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich zu leistenden Arbeitszeit verrechnen (z. B. pro Monat oder Quartal). Hat der Arbeitnehmer mehr gearbeitet als vertraglich festgelegt, weist das Arbeitszeitkonto ein Guthaben. Hart er weniger gearbeitet, hat er ein Defizit.

In Unternehmen, die Arbeitszeitkonten anbieten, wird in den meisten Fällen eine regelmäßig gleiche monatliche Vergütung gezahlt. Lediglich die Arbeitszeit ist innerhalb der vereinbarten Grenzen variabel.

Um bei schlechter Auftragslage die Arbeitszeit der Arbeitgeber zu reduzieren, können Sie als Arbeitgeber dafür sorgen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Zeitguthaben abbauen und ggf. sogar ins Minus fahren.

Dabei ändert der Abbau von Zeitguthaben nichts an der Lohnhöhe. Der Abbau von Arbeitszeitguthaben ist deshalb in erster Linie ein Instrument, um einen vorübergehenden Minderbedarf an Arbeitsleistung aufzufangen und betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Eine unmittelbare Kostenentlastung resultiert hieraus nicht.

Quelle: Joachim Förster, Justitiar der IHK Rhein-Neckar

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