Finanzierung & Förderung

Private und öffentliche Beteiligungsgesellschaften

Mit Venture Capital oder Beteiligungskapital wird kleinen und mittleren Unternehmen Eigenkapital ohne Sicherheiten und auf Zeit zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung ist außerdem mit mehr oder weniger intensiver Managementberatung und -betreuung verbunden, je nach Entwicklungsstadium der betreffenden Unternehmen.

Beteiligungsgesellschaften: Neutrale Partner mit finanziellen Interessen

Venture Capital- bzw. Beteiligungsgesellschaften gehen in der Regel Minderheitsbeteiligungen an den Unternehmen ein, streben keinen unternehmensstrategischen Einfluss an und wollen dem Unternehmer nicht in seine Tagesgeschäfte hineinreden. Sie bestehen jedoch auf einer regelmäßigen Kommunikation mit dem Unternehmen und versuchen, über die Mitwirkung in Aufsichtsgremien ihr Know-how einzubringen.

Nicht Wohltäter, sondern Unternehmer

Die meisten Beteiligungsgesellschaften sind private Gesellschaften. Als Mitgesellschafter tragen sie volles Risiko, wollen dafür aber auch alle Chancen nutzen. Ihr Ziel: mit hoher Rendite aus dem Engagement auszusteigen. Sie sind Unternehmer, die wiederum Unternehmer finanzieren und unterstützen, um damit Geld zu verdienen. Kapitalgeber der privaten Beteiligungsgesellschaften sind in der Regel Banken und Industrieunternehmen, aber auch private Finanziers (auch aus dem Ausland).

Beteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen

Neben den privaten Beteiligungsgesellschaften gibt es - in fast allen Bundesländern - Mittelständische Beteiligungsgesellschaften. Sie wurden als Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft gegründet und sind nicht in erster Linie erwerbswirtschaftlich orientiert. Ihr Kapital entstammt u.a. dem ERP-Beteiligungsprogramm der Bundesregierung. Diese öffentlich geförderten Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften des BVK bieten Beteiligungsmöglichkeiten an, die speziell auf kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer zugeschnitten sind. Gesellschafter sind Kammern, Verbände und Banken, die keinen Einfluss auf die laufende Geschäftsführung nehmen: Der Unternehmer bleibt "Herr im Haus". Im Unterschied zu erwerbswirtschaftlich ausgerichteten Beteiligungsgesellschaften können sie sich bereits mit relativ kleinen Beträgen und an kleineren Unternehmen beteiligen: in Form von Stillen Beteiligungen mit einer Laufzeit von zehn Jahren und der Rückzahlung zum Nominalwert.

Quelle: Holger Frommann, Geschäftsführer des BVK e.V. In: GründerZeiten Nr. 21 "Beteiligungskapital"


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