Wer sind die Ansprechpartner?
Für die Besicherung von Krediten durch Bürgschaften besteht in Deutschland ein dreigliedriges Bürgschaftssystem mit den folgenden Ansprechpartnern:

* Ausnahme Saarland und Schleswig-Holstein: Ansprechpartner sind hier die Landwirtschaftsministerien.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich ganz oder mehrheitlich in privater Hand befinden, und Angehörige der Freien Berufe (z.B. Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte). In einigen Bundesländern werden kleinere Bürgschaften der Bürgschaftsbanken auch an Landwirte, Gartenbau- und Fischereibetriebe ausgereicht.
Wie wird gefördert?
Wenn ein Unternehmen bei einer Bank, Sparkasse oder einem anderen Finanzierungsinstitut eine Finanzierung aufnehmen will, dann kann es als vollwertige Kreditsicherheit eine Bürgschaft beantragen. Es können bis zu 80 Prozent des Kredites verbürgt werden, d.h. der finanzierenden Bank verbleibt dann ein eigenes Risiko von mindestens 20 Prozent.
Was wird gefördert?
Bürgschaften können für Investitions- und Betriebsmittelfinanzierungen gewährt werden. Ferner können durch kleinere Bürgschaften der Bürgschaftsbanken auch Existenzgründungen und Betriebsübernahmen gestützt werden. Kredite privater Geschäftsbanken können ebenso verbürgt werden wie auch Förderkredite etwa der KfW, soweit letztere nicht bereits mit einer Haftungsentlastung für die Bank verbunden sind.


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