Finanzierung & Förderung

Mitarbeiterbeteiligung

Unternehmen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch finanzielle Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg teilhaben lassen, sind nachweislich robuster und überlebensfähiger - auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Die zur Verfügung stehenden Beteiligungsmodelle bieten nicht nur Vorteile für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern tragen zugleich zur Stärkung der wirtschaftlichen Position eines Unternehmens im Wettbewerb bei. Denn mit einer finanziellen Mitarbeiterkapitalbeteiligung lassen sich personalpolitische und finanzwirtschaftliche Unternehmensziele verbinden.

Es gibt daher zwei betriebswirtschaftliche Gründe, Mitarbeiter finanziell am Unternehmen zu beteiligen:
1. Ihr Unternehmen erhält Kapital.
2. Die Motivation Ihrer Mitarbeiter wird gesteigert.

Beispiele

Stille Beteiligung

  • Mitarbeiter werden stille Gesellschafter
  • Recht auf Gewinnbeteiligung, Kontrolle und Einsicht über die Ertragslage des Unternehmens
  • Verlustbeteiligung kann ausgeschlossen werden

Vorteile: Eine stille Beteiligung bietet hohe Vertragsfreiheit. Gewinnanteile können außerdem als gewinnmindernde Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Ergebnis: Die Kapitalstruktur und in der Folge das Ratingergebnis werden verbessert.

Nachteil: Eine stille Beteiligung ohne Verlustbeteiligung ist aus Sicht des Kreditgewerbes kein Eigenkapital.

GmbH-Beteiligung

  • GmbH-Unternehmen bieten den leitenden Mitarbeitern an, GmbH-Anteile zu zeichnen
  • Manager verzichten auf die Auszahlung eines Teils ihrer Bezüge, zum Beispiel auf die Gewinntantieme
  • Unternehmen verbucht dieses Geld auf eigens angelegten Kapitalkonten des leitenden Angestellten, bis der Nominalwert der Stammeinlage erreicht ist

Vorteil: Die Firma besorgt sich auf diesem Weg langfristiges Eigenkapital, belohnt damit Leistung und bindet die kreativen Köpfe. Da es sich um echtes Beteiligungskapital handelt, fällt keine Gewerbesteuer an. Als GmbH-Anteilseigner haben Manager Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Nachteil: Der Kreis der Führungskräfte, die mit einer Beteiligungsofferte rechnen dürfen, ist eng begrenzt.

Mitarbeiterdarlehen

  • Mitarbeiter erhalten für ein Darlehen eine feste oder erfolgsabhängige Verzinsung
  • Absicherung durch Bankbürgschaft oder Versicherung: keine Kontrollrechte
  • keine Verlustbeteiligung
  • Gewinnanteil möglich
  • Einstiegsmodell in die Mitarbeiterbeteiligung

Vorteil: Bietet optimale Sicherheit für Mitarbeiter und hohe Vertragsfreiheit.

Nachteil: Bankbürgschaftspflicht oder privatrechtliche Versicherung nötig. Der Motivationseffekt ist gering. Es ergibt sich keine Verbesserung des Verhältnisses zwischen Fremd- und Eigenkapital.


Quelle: BMAS/Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft e.V. AGP, Kassel


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