
Prof. Dr. Udo Reifner,
Institut für Finanzdienstleistungen, Hamburg
Gibt es Sicherheiten, die von Banken besonders bevorzugt werden?
Prof. Reifner: Die beste "Sicherheit", die ein Unternehmer seiner Bank bieten kann, ist ein überzeugendes Unternehmenskonzept und eine tadellose Kredithistorie, also keine belastenden Schufa- oder Creditreform-Einträge, pünktliche Zahlung der Zinsen und Tilgungsraten usw. Dennoch bestehen viele Banken und Sparkassen auf Sicherheiten, die sie schnell und einfach verwerten können, wenn das Unternehmen in die Krise gerät und die Rückzahlung des Kredits nicht mehr möglich ist.
Generell sollten sich Gründer und Unternehmer darüber im Klaren sein, dass es sich bei Sicherheiten immer um Vermögenswerte handelt, die man - auch - für den Betrieb benötigt.
Je weniger Sicherheiten man der Bank überlässt, desto größer ist daher der unternehmerische Spielraum: Die Verfügungsgewalt über Grundstück, Maschinen oder Waren verbleibt beim Unternehmer und geht im Fall eines Zahlungsverzugs nicht auf die Bank über. Der Gründer sollte die Entscheidung in puncto Sicherheiten also nicht allein seinem Kreditinstitut überlassen, sondern selbst Vorschläge entwickeln und mit seinem Gründungs- oder Steuerberater einen Sicherheitenplan erstellen. Das stärkt die Verhandlungsposition.
Nicht selten werden Kapitallebensversicherungen als Sicherheit eingesetzt. Welche Risiken sind damit verbunden?
Prof. Reifner: Mit Kapitallebensversicherungen, die der Altersvorsorge dienen, sollten Unternehmer besonders vorsichtig umgehen. Kündigt die Bank bei Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens die Versicherung vorzeitig, so verliert der Gründer einen je nach Laufzeit erheblichen Teil seiner Einzahlungen, weil nur die niedrigen Rückkaufswerte gutgebracht (gutgeschrieben) werden. Natürlich ist auch die Altersvorsorge damit zunichte gemacht. Man sollte bei einer Kapitallebensversicherung mit der Bank vereinbaren, dass man nur ihren Beleihungswert als Sicherheit abtritt, d.h. das Recht, in Höhe des Rückkaufswertes von seiner Versicherung einen zinsgünstigen Kredit zu bekommen ("Policendarlehen"). Verlangen Banken den Abschluss einer Kapitallebensversicherung als Sicherheit, so haben sie manchmal auch die Provision im Auge.
Lebensversicherungshypotheken können sich allerdings ausnahmsweise aus anderen Gründen wie beispielsweise hinsichtlich Steuern, Zinshöhe, geringere Anforderungen lohnen. In der Regel aber gilt, dass sie in der Unternehmensfinanzierung nichts zu suchen haben.
Wie sieht es bei Bürgschaften aus? Wie funktionieren sie überhaupt?
Prof. Reifner: Bei einer Bürgschaft garantieren Dritte die Rückzahlung des Darlehens, und müssen die Schuld begleichen, wenn der Kreditausfall feststeht. Hier gibt es zum einen öffentliche Bürgschaften der Bürgschaftsbanken und zum anderen persönliche Bürgschaften durch Privatpersonen und Unternehmen. Bei privaten Bürgschaften wird immer vereinbart, dass die Bank den Zugriff auf den Bürgen auch ohne vorheriges gerichtliches Vorgehen gegen den Hauptschuldner vornehmen kann. Es handelt sich dabei um eine "selbstschuldnerische Bürgschaft". Die Bank kann also den Bürgen jederzeit in die Pflicht nehmen, selbst wenn der Hauptschuldner noch zahlen könnte. Das Problem hierbei ist: Auch private Bürgen wollen nicht selten bei unternehmerischen Entscheidungen mitreden - vor allem dann, wenn die Geschäfte schlecht gehen. Abzuraten ist daher von betriebsfremden Familienangehörigen oder Freunden. Die emotionale Belastung ist enorm und führt, sollte die Bürgschaft wirksam werden, nicht selten zu dauerhaften Zerwürfnissen.
Eine Alternative bietet die Übernahme einer Bürgschaft durch einen Geschäftspartner und die Abfassung eines Bürgschaftsvertrags, der Art, Dauer und Anlass der Bürgschaft begrenzt. Dies ist immer möglich und wird von der Rechtsprechung auch gefordert. Im Übrigen kann man Bürgschaften auch für die Zukunft kündigen. Dann bürgt man nicht mehr für die weitere Krediterhöhung, was bei Bürgschaften für Kreditlinien eine wichtige Begrenzung ist.
Interessant sind auch Bürgengemeinschaften, bei der mehrere Personen im Umfang der eigenen Schuld zugleich auch für andere mitbürgen. Zwar steigt das Risiko der Inanspruchnahme, die Höhe der Inanspruchnahme aber sinkt erheblich. Das ist für die Banken interessant und entlastet die Unternehmen von untragbaren Risiken. Haften zehn Kleinunternehmer gemeinsam jeder für 9.000 Euro, so werden sie nur mit 1.000 Euro zur Kasse gebeten, wenn einer ausfüllt, können aber alle der Bank eine fast 100%ige Sicherheit von 9.000 Euro bieten. Solche Bürgschaftskooperativen haben sich vor allem in Italien bewährt. Ein guter Anwalt oder Notar kann so etwas sinnvoll aufsetzen.
Grundstücke und Gebäude gelten als solide Sicherheiten. Auf was ist hier zu achten?
Prof. Reifner: Grundstückssicherheiten für Bankkredite werden in der Praxis nur als Grundschulden und trotz des umgangssprachlichen Namens nicht als "Hypotheken" genommen. Die Bank hat damit für die Laufzeit des Darlehens im Falle eines Zahlungsverzugs direkten Zugriff auf Gebäude bzw. Grundstück. Eine gerichtliche Überprüfung der Forderungen der Bank findet nach den entsprechenden Bankbedingungen nicht mehr statt. ("Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung") Die Grundschuld ist gläubigerfreundlicher als die Hypothek. Sie kann unabhängig von dem Kredit geltend gemacht werden, verzinst sich eigenständig und wird u.U. für andere Forderungen noch zurückgehalten. Man muss auf ihre Löschung dringen, wenn das Darlehen getilgt ist.
Generell sollten Sicherheiten immer im Zusammenhang mit dem Betrieb stehen. Dies gilt auch für Grundstücke und Gebäude. Ein Betriebsgrundstück ist besser geeignet als privat genutztes Wohneigentum. Darüber hinaus sollte der Kreditnehmer mit der Bank gleich bei der Gewährung der Sicherheiten, spätestens aber im Fall der Zahlungsunfähigkeit vereinbaren, dass er sechs bis zwölf Monate Zeit bekommt, um Grundstück oder Gebäude selbst am Markt zu verkaufen. "Freihändig" verkaufte Immobilien erzielen häufig mehr als den doppelten Preis wie eine Zwangsversteigerung, bei der Tochtergesellschaften der Kreditgeber u.U. mitbieten.
Unternehmer können auch rein betriebliche Sicherheiten wie Forderungen oder Anlagen und Maschinen als Sicherheiten einsetzen. Ein empfehlenswerter Weg?
Prof. Reifner: Bei der Abtretung von Forderungen gegenüber Kunden als Sicherheit an die Bank handelt es sich zwar um betriebliche Sicherheiten, aber auch hier sollten Gründer und Unternehmer sich über die Folgen im Klaren sein: Wendet sich die Bank bereits in der Frühphase einer Krise an Kunden, um Forderungen einzutreiben, werden diese womöglich abgeschreckt und suchen sich einen anderen Lieferanten. Lieferanten, die davon hören, werden nur noch gegen Vorkasse liefern. Auch hier kann man mit der Bank Diskretion und ein sinnvolles Vorgehen vereinbaren, solange die Krise noch nicht besteht.
Dagegen kann man leichter Maschinen, Waren oder Fahrzeuge, die mit Hilfe eines Kredits angeschafft werden, in Form einer Sicherungsübereignung der Bank zur Verfügung zu stellen. Die Bank wird damit Eigentümerin der übereigneten Gegenstände, die Nutzung bleibt beim Darlehensnehmer. Dieser kann sie nur mit Zustimmung der Bank verkaufen.
Wie hoch muss eigentlich der Wert von Sicherheiten sein?
Prof. Reifner: Sicherheiten müssen das Risiko eines Kreditausfalls abdecken. Für die Bank ist es ideal, wenn der Wert der Sicherheit über der Forderungshöhe liegt. Ausschlaggebend ist die Werthaltigkeit der Sicherheiten. Der Wert, die Lebensdauer und die Verwertbarkeit müssen aber in einem angemessenen Verhältnis zur Darlehenssumme stehen. Ein Warenlager zum Beispiel, in dem sich seit zwei Jahren unverkäufliche Ware stapelt, ist auch als Sicherheit nicht geeignet. Dagegen kann der Wert eines gepflegten Garagenwagens höher als der entsprechende Listenpreis sein. Mit einem guten Mahnsystem, solventen und zahlungswilligen Kunden lässt sich auch der prozentuale Wertanteil der Forderungen steigern, die man als Sicherheit einbringen will. Es liegt am Kreditnehmer, seine Sicherheiten zu pflegen und den Wert der Bank plausibel zu machen. Tut er dies nicht, so wird die Bank immer den geringsten Wert zugrundelegen.
Was sollte man tun, wenn der Wert der Sicherheiten höher als die Kreditforderung ist?
Prof. Reifner: Ist der Wert der Sicherheiten höher als die Kreditforderung, so hat man einen Anspruch auf Teilfreigabe von Sicherheiten. Mit der laufenden Tilgung des Kredits müssen daher nach und nach Sicherheiten von der Bank freigegeben werden, die man für seine Kreditwürdigkeit braucht. Auch hierzu sollte der Sicherheitenplan einen Vorschlag enthalten.
Was sollte der Sicherheitenplan noch berücksichtigen?
Prof. Reifner: Eine genaue Beschreibung der eingebrachten Sicherheiten hilft Missverständnisse zu vermeiden. Welcher Teil des Warenlagers, welcher Umfang dient zum Beispiel als Sicherheit? Welche der mit Hilfe des Kredits angeschafften Waren sollen als Sicherheit übereignet werden? Auf jeden Fall: Nicht gleich alles in die Waagschale werfen, sondern erst einmal der Bank Sicherheiten anbieten, die aus Sicht des Betriebes geeignet sind. Es liegt am Unternehmer, seine Sicherheiten zu pflegen und den Wert der Bank plausibel zu machen. Tut er dies nicht, so wird die Bank immer den geringsten Wert zugrundelegen.
Fest steht: Der Wert eingebrachter Sicherheiten wird niemals zu 100 Prozent akzeptiert, denn Banken nehmen einen Risikoabschlag vor und neigen dazu die Vermögenswerte so niedrig wie möglich zu bewerten. Der Grund: Kommt es bei Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens zum Verkauf der Sicherheiten sind damit für die Bank zum einen Kosten verbunden, z.B. für Anzeigen, Verwaltung sowie Verlust der Zinseinnahmen für das in Anspruch genommene Darlehen. Zum anderen besteht für die Bank das Risiko, keinen Käufer zu finden bzw. die Sicherheit weit unter Wert verkaufen zu müssen.
Was geschieht, wenn der Betrieb nun tatsächlich zahlungsunfähig wird?
Prof. Reifner: Bei Zahlungsunfähigkeit wird eine Bank häufig vermuten, dass Sicherheiten verschlechtert oder beiseite geschafft werden. Sie wird dann schnell zur Verwertung übergehen und damit den Betrieb u.U. sogar ungewollt gerade in der Krise lähmen. Daher muss der Unternehmer alles dafür tun, um das Vertrauen der Bank zu behalten bzw. zu gewinnen. Hier hilft nur Transparenz und aktives Zugehen auf die Bank.
Für beide Parteien ist es zudem sinnvoll, wenn der Unternehmer zunächst selbst versucht, die eingebrachten Sicherheiten zu verwerten. Das spart nicht nur Kosten, sondern bringt auch mehr, denn eine Zwangsvollstreckung erzielt höchstens die Hälfte des Wertes.


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