Finanzierung & Förderung

Sicherheiten

Eine Bank oder Sparkasse wird Ihnen nur dann einen Kredit geben, wenn sie sicher ist, das sie das geliehene Geld von Ihnen zurückbekommen wird. Diese Gewissheit vermitteln Sie durch Ihre fachliche und kaufmännische Qualifikation, ein überzeugendes Investitionskonzept, einen nachvollziehbaren Finanzierungsplan und so genannte bankübliche Sicherheiten.

Sicherheit Nr. 1: Die Unternehmerperson

Die Person der Unternehmerin bzw. des Unternehmers beeinflusst maßgeblich die Entscheidung der Geldgeber. Wichtig sind fachliche und vor allem kaufmännische Qualifikationen. Von Bedeutung ist auch, dass Sie "geordnete" finanzielle Verhältnisse nachweisen können. Dazu kommt der "gute" Eindruck, den ein Kreditnehmer hinterlassen sollte: seriös, entschlossen, tatkräftig, überzeugt von sich selbst und seinem Vorhaben sowie - vor allem auch - gut vorbereitet für das Kreditgespräch. Von besonderer Bedeutung ist dabei auch Ihrer bisherige Kontoführung und die Beziehung zu Ihrer Bank.

Sicherheit Nr. 2: Das Unternehmen

Entscheidend ist die bisherige Entwicklung des Unternehmens. Legen Sie daher eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) sowie die Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre vor. Wichtig sind auch Prognosen zur zukünftigen Entwicklung: Mit welchen realistischen Erwartungen hinsichtlich Kundenzahl und -segment, Umsatz und Gewinn ist zu rechnen? Und vor allem: Inwiefern wird die geplante Investition dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu steigern?

Sicherheit Nr. 3: Vorhabenskonzept und Finanzplan

Ob Sie in der Lage sein werden, den Kredit zurückzuzahlen und die Zinsen regelmäßig zu entrichten (Kapitaldienstfähigkeit), zeigen Sie durch Ihr Investitionsvorhabenskonzept und einen dazugehörigen Finanzplan. Der Finanzplan besteht aus Ihrem Kapitalbedarfsplan, dem Finanzierungsplan, einer Rentabilitätsvorschau und einem Liquiditätsplan. Alle Zahlen, die Sie in Ihrer Finanzplanung verwenden, müssen realistisch und nachvollziehbar sein.

Sicherheit Nr. 4: Bankübliche Sicherheiten

Bei einer Kreditvergabe verlangt die Hausbank "bankübliche" Sicherheiten. Dabei übertragen Sie Teile Ihres Vermögens bzw. bestimmte Rechte daran auf den Kreditgeber.

Als Sicherheiten kommen in Frage:

  • Grundpfandrechte (Grundschuld/Hypothek)
  • Bankguthaben
  • Lebensversicherungen
  • Kundenforderungen
  • Wertpapiere
    Bundesschatzbriefe
    Schuldverschreibungen öffentlicher Stellen
    Rentenfonds
  • Bürgschaften
  • Sonstiges wie
    Warenlager
    Ladeneinrichtung
    Maschinen und Geschäftsausstattung
    Fahrzeuge
    Edelmetalle

Für Ihre Hausbank sind vor allem folgende Fragen wichtig:

  • Sind die in Aussicht gestellten Sicherheiten ausreichend?
  • Lässt sich die Sicherheit leicht vereinbaren und einfach überwachen?
  • Ist die Sicherheit schnell zu verwerten?

Welche Sicherheiten Sie zur Verfügung stellen können, sollten Sie übersichtlich in einer Sicherheitenübersicht auflisten. Wenn Sie dabei feststellen, dass Ihre Sicherheiten nicht ausreichen oder Sie über keinerlei Sicherheiten verfügen, informieren Sie sich bitte bei der Bürgschaftsbank in Ihrem Bundesland, welche Möglichkeiten es für Sie gibt.

Übrigens: Es gibt einige KfW-Förderdarlehen, die keine oder geringe Sicherheiten verlangen oder der Hausbank als Ersatz für (ausreichende) Sicherheiten eine so genannte Haftungsfreistellung anbieten:


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