Finanzierung & Förderung

PRAXISHILFE: Bürgschaft beantragen

Es gibt zwei Möglichkeiten eine Ausfallbürgschaft bei einer der Bürgschaftsbanken zu beantragen:

a) Ihre Hausbank (Bank oder Sparkasse) beurteilt Ihr Investitionsvorhaben positiv. Aber: Sie verfügen über zu wenig oder keinerlei Sicherheiten. In diesem Fall kann die Hausbank gemeinsam mit Ihnen einen Antrag bei der Bürgschaftsbank stellen. Der Antrag wird immer bei der Bürgschaftsbank in dem Bundesland gestellt, in dem sich Ihr (geplanter) Betriebssitz befindet.

b) Die meisten Bundesländer bieten mittlerweile das Programm "Bürgschaft ohne Bank" an. Dabei können sich Unternehmerinnen oder Unternehmer direkt an die Bürgschaftsbank in ihrem Bundesland wenden. Diese prüft den Vorhabensplan und bietet bei positiver Beurteilung eine Kreditbürgschaft in der Regel zwischen 60 und 80 Prozent an.

In jedem Fall müssen Sie folgende Informationen bereitstellen:

Kredit- bzw. Bürgschaftsnehmer

  • Angaben zur Person

Unternehmen

  • Gesellschafter (ggf. auch der Komplementär-GmbH)
  • Höhe der Beteiligung
  • Tätigkeit im Unternehmen
  • Gegenstand des Unternehmens
  • Arbeitsplätze
  • davon Ausbildungsplätze
  • Kammer-/Verbandszugehörigkeit

zu verbürgende Kredite

  • Verbürgungsgrad (maximal 80%)
  • Mittelherkunft
  • Kreditbetrag
  • Zinssatz
  • Auszahlung
  • Laufzeit
  • davon Freijahre
  • Tilgung pro Jahr

Beabsichtigte Sicherheiten

Ergänzende Unterlagen, soweit zur Kreditbeurteilung erforderlich

  • Übersicht über bestehende Kredite einschließlich Konditionen und Sicherheiten, ggf. auch bei anderen Kreditinstituten
  • Vorhabensbeschreibung / Unternehmenskonzept
  • Investitions- und Finanzierungsplan einschl. Angaben zu den Sicherheiten für nicht verbürgte Kredite
  • Lebenslauf bzw. beruflicher Werdegang des Kreditnehmers/Gesellschafters
  • vollständiger Jahresabschluss für die letzten 3 Geschäftsjahre einschl. für verbundene Unternehmen
  • Daten zum laufenden Geschäftsjahr (z.B. betriebswirtschaftliche Auswertungen einschl. Summen- und Saldenliste o.ä.)
  • Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszug einschl. verbundener Unternehmen
  • Miet- / Pacht-, Leasing- und Lizenzverträge
  • Übernahme- / Kaufverträge
  • Rentabilitätsvorschau in Form einer vorweggenommenen Gewinn- und Verlustrechnung
  • Liquiditätsplan für 12 Monate
  • Grundbuchauszug bei vorhandenem Grundbesitz
  • ggf. Erklärung über bereits erhaltene "De-minimis"- Beihilfen

Was geschieht nach Beantragung des Kredits?

Ihre Hausbank informiert die Bürgschaftsbank, sobald der Kreditvertrag zwischen Ihnen und der Hausbank geschlossen wurde.

Wann wird die Bürgschaft wirksam?

Wenn Sie zahlungsunfähig sind und den in Anspruch genommenen Kredit nicht mehr zurückzahlen können. In diesem Fall meldet Ihre Hausbank die Zahlungseinstellung an die Bürgschaftsbank. Diese leistet ggf. nach Verwertung der gestellten Sicherheiten den festgelegten Anteil (50 - 80 %) der von Ihnen geschuldeten Kreditsumme zuzüglich Zinsen an Ihre Hausbank. Hinweis: Sie sind nun Schuldner der Bürgschaftsbank und Ihrer Hausbank und müssen mit beiden Institutionen vereinbaren, auf welche Weise und innerhalb welchen Zeitraums Sie Ihre Schulden begleichen werden.

Quelle:


Artikel bewerten