a) Ihre Hausbank (Bank oder Sparkasse) beurteilt Ihr Investitionsvorhaben positiv. Aber: Sie verfügen über zu wenig oder keinerlei Sicherheiten. In diesem Fall kann die Hausbank gemeinsam mit Ihnen einen Antrag bei der Bürgschaftsbank stellen. Der Antrag wird immer bei der Bürgschaftsbank in dem Bundesland gestellt, in dem sich Ihr (geplanter) Betriebssitz befindet.
b) Die meisten Bundesländer bieten mittlerweile das Programm "Bürgschaft ohne Bank" an. Dabei können sich Unternehmerinnen oder Unternehmer direkt an die Bürgschaftsbank in ihrem Bundesland wenden. Diese prüft den Vorhabensplan und bietet bei positiver Beurteilung eine Kreditbürgschaft in der Regel zwischen 60 und 80 Prozent an.
In jedem Fall müssen Sie folgende Informationen bereitstellen:
Kredit- bzw. Bürgschaftsnehmer
Angaben zur Person
Unternehmen
Gesellschafter (ggf. auch der Komplementär-GmbH)
Höhe der Beteiligung
Tätigkeit im Unternehmen
Gegenstand des Unternehmens
Arbeitsplätze
davon Ausbildungsplätze
Kammer-/Verbandszugehörigkeit
zu verbürgende Kredite
Verbürgungsgrad (maximal 80%)
Mittelherkunft
Kreditbetrag
Zinssatz
Auszahlung
Laufzeit
davon Freijahre
Tilgung pro Jahr
Beabsichtigte Sicherheiten
Ergänzende Unterlagen, soweit zur Kreditbeurteilung erforderlich
Übersicht über bestehende Kredite einschließlich Konditionen und Sicherheiten, ggf. auch bei anderen Kreditinstituten
Vorhabensbeschreibung / Unternehmenskonzept
Investitions- und Finanzierungsplan einschl. Angaben zu den Sicherheiten für nicht verbürgte Kredite
Lebenslauf bzw. beruflicher Werdegang des Kreditnehmers/Gesellschafters
vollständiger Jahresabschluss für die letzten 3 Geschäftsjahre einschl. für verbundene Unternehmen
Daten zum laufenden Geschäftsjahr (z.B. betriebswirtschaftliche Auswertungen einschl. Summen- und Saldenliste o.ä.)
Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszug einschl. verbundener Unternehmen
Miet- / Pacht-, Leasing- und Lizenzverträge
Übernahme- / Kaufverträge
Rentabilitätsvorschau in Form einer vorweggenommenen Gewinn- und Verlustrechnung
Liquiditätsplan für 12 Monate
Grundbuchauszug bei vorhandenem Grundbesitz
ggf. Erklärung über bereits erhaltene "De-minimis"- Beihilfen
Was geschieht nach Beantragung des Kredits?
Ihre Hausbank informiert die Bürgschaftsbank, sobald der Kreditvertrag zwischen Ihnen und der Hausbank geschlossen wurde.
Wann wird die Bürgschaft wirksam?
Wenn Sie zahlungsunfähig sind und den in Anspruch genommenen Kredit nicht mehr zurückzahlen können. In diesem Fall meldet Ihre Hausbank die Zahlungseinstellung an die Bürgschaftsbank. Diese leistet ggf. nach Verwertung der gestellten Sicherheiten den festgelegten Anteil (50 - 80 %) der von Ihnen geschuldeten Kreditsumme zuzüglich Zinsen an Ihre Hausbank. Hinweis: Sie sind nun Schuldner der Bürgschaftsbank und Ihrer Hausbank und müssen mit beiden Institutionen vereinbaren, auf welche Weise und innerhalb welchen Zeitraums Sie Ihre Schulden begleichen werden.


PRAXISHILFE Bürgschaft beantragen