Finanzierung & Förderung

PRAXISHILFE: Stundung/Ratenzahlung

Wenn keine liquiden Mittel zur Verfügung stehen, um fällige Rechnungen zu bezahlen, sollten Sie versuchen, diese Zahlungen hinauszuschieben, also stunden zu lassen, oder Ratenzahlungen vereinbaren. Die wichtigsten Gläubiger sind der Vermieter, das Finanzamt und die Krankenkassen. Sprechen Sie mit ihnen und schreiben Sie nicht einfach nur einen Brief. Vereinbaren Sie einen Termin für ein Treffen und bereiten Sie alle Unterlagen vor, aus denen hervorgeht, wie die aktuelle und absehbare Liquiditätslage des Unternehmens ist.

Sicherheiten anbieten

Eine der größten Sorgen von Gläubigern - speziell des Finanzamtes - ist, dass andere Gläubiger bevorzugt und finanziell besser gestellt werden. Das bedeutet bei Verhandlungen, nicht immer nur der finanzierenden Bank Sicherheiten anzubieten, sondern auch dem Finanzamt.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, ausstehende und werthaltige Forderungen (zum Teil) der Vollstreckungsstelle abzutreten, um damit die mögliche Ratenhöhe zu reduzieren.

Wichtig ist, dass bei erneuten Problemen mit der ausgehandelten Ratenzahlung sofort wieder das Finanzamt kontaktiert werden sollte. Beachten Sie, dass Ratenzahlungen nur dann angenommen werden, wenn die Steuern fristgerecht erklärt und auch bezahlt werden.

Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Unternehmen in finanziellen Engpasssituationen können mit den zuständigen Krankenkassen eine Stundung von Beiträgen vereinbaren. In Ausnahmefällen dürfen die Krankenkassen die Beiträge stunden, wenn die sofortige Einziehung eine erhebliche Härte für den Arbeitgeber darstellt und der Anspruch nicht gefährdet ist. Eine Stundung wird allerdings nur gegen angemessene Verzinsung und Sicherheitsleistung bewilligt. Die Krankenkassen entscheiden als Einzugsstellen für die Sozialversicherungsbeiträge jeweils im Einzelfall. Es ist sinnvoll, sich frühzeitig mit den zuständigen Krankenkassen in Verbindung zu setzen, um die Möglichkeiten und Modalitäten einer Stundung abzuklären.

Stundung Steuern

Vorsicht: Entzug der Gewerbeerlaubnis
Bei ausstehenden Zahlungen und ohne eine Stundungsvereinbarung kann das Finanzamt beim Gewerbeamt einen Antrag auf Entzug der Gewerbeerlaubnis stellen. Folge: Man muss von heute auf morgen sofort sein Gewerbe schließen, wenn man eine Gewerbeuntersagung erhält.

Bei ausstehenden Zahlungen und ohne eine Stundungsvereinbarung können Krankenkassen ohne weiteres einen Insolvenzantrag für das Unternehmen stellen.

Bei ausstehenden Zahlungen und ohne eine Stundungsvereinbarung können Vermieter nach zwei offenen Mieten den Gewerberaum kündigen.


Quellen: IHK Stuttgart, Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e. V.

Übersicht:

Checkliste:


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