Finanzierung & Förderung

PRAXISHILFE: Steuertipps für Krisenzeiten

Sobald Umsätze und Gewinne sinken, können die Steuervorauszahlungen gegenüber dem Finanzamt reduziert werden – ein formloser Antrag mit den Betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) der letzten Geschäftsmonate genügt. Eine Anpassung der Vorauszahlungen ist grundsätzlich auch für das letzte abgelaufene Jahr möglich. So kann kurzfristig Liquidität geschaffen werden, noch bevor der Jahresabschluss endgültig fertig gestellt ist.

Stundung beantragen

Fallen Nachzahlungen für alte Jahre an, kann ein formloser Stundungsantrag gestellt werden. Er bedarf einer ausführlichen Begründung und überzeugender Nachweise; ein einfacher Hinweis auf fehlende Liquidität reicht nicht aus. In der Regel muss ein Vermögensverzeichnis vorgelegt werden sowie eine Begründung, warum keine Mittel für die Steuernachzahlung zurückgelegt werden konnten. Häufig wird zusätzlich eine Bescheinigung der Bank verlangt, dass sie keine weiteren Kredite bewilligen wird.

Insbesondere die Bankbescheinigung verursacht in der Folge große Probleme, da die Hausbank dann auch kleinere, sonst tolerierte Überschreitungen der Kreditlinie in diesen Fällen nicht mehr gewährt.

Tipp: Gehen Sie persönlich zum Finanzamt und tragen Sie Ihr Liquiditätsproblem vor (oder lassen Sie dies Ihren Steuerberater erledigen). Eine Anpassung der Steuervorauszahlungen ist in der Regel kein Problem. Eine Steuerstundung sollten Sie erst dann beantragen, wenn Sie für gute Jahre einen hohen Betrag nachzahlen müssen. Das Finanzamt gewährt häufig eine Stundung sowie einen Vollstreckungsschutz für sechs Monate.

Risiken bilanzieren

Wenn Sonderverkäufe nicht in Frage kommen, ist die Neubewertung der Lagerbestände in der Bilanz sinnvoll. Etliche Produkte sind schließlich nur noch mit Preisabschlägen absetzbar. Dazu wird die Differenz von voraussichtlichen Neupreisen und Inventurwerten als Verlust gebucht.

Sonderverkäufe mit Preisabschlägen

Im Moment des Verkaufs von Waren werden Verluste gemacht oder aber die Waren zum Einkaufspreis verkauft. Dadurch ist letztlich eine Gewinnchance vertan. Aber: Die in der Regel (zu) hohe Kapitalbindung in Vorräten wird in Liquidität umgewandelt. Dadurch bleibt die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens erhalten (Liquidität vor Rentabilität). Gerade bei Saisonprodukten muss verkauft werden, da mit weiterem Preisverfall gerechnet werden muss. Fazit: Bevor Zahlungsunfähigkeit droht, muss verkauft werden.

Neubewertung der Lagerbestände in der Bilanz

Die Wirtschaftsgüter werden mit aktuellen Werten versehen, die ggf. unter den Anschaffungskosten liegen. Damit reduzieren sich die Bilanzsumme und der Gewinn. Handelsrechtlich muss der niedrigere Wert angesetzt werden, steuerlich muss die Wertminderung aber von Dauer sein. Durch die Bewertung unter den Anschaffungskosten ergibt sich eine Gewinnminderung, die letztlich eine Minderung der Ertragsteuerbelastung (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, ggf. Körperschaftsteuer) nach sich zieht.

Finanzen neu bewerten

Wenn Kunden Rechnungen immer später bezahlen, sind Abschläge auf die Außenstände möglich. Als pauschale Wertberichtigung werden durchweg 0,5 Prozent akzeptiert. Bei Insolvenz des Kunden darf komplett abgeschrieben werden. Effekte: Minderung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen, Erhöhung der Liquidität, Minderung der Bemessungsgrundlage für Ertragsteuern.

Tipp: Um diese Effekte möglichst schnell nutzen zu können, sollte man Abschreibungen und Wertberichtigungen schon in die laufende Buchhaltung einpflegen und nicht erst im Jahresabschluss. So kann die nächste Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) Grundlage für eine Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen sein.

Umschulden

Oft halten Anschaffungen kürzer oder länger als gedacht. Kaum ein Unternehmer passt seine Finanzierung aber konsequent an den aktuellen Stand an. Die Umschuldung senkt die Zinsen und schont die Liquidität. Häufig sind z.B. Immobilien aus guten Zeiten zu kurz finanziert. Die Tilgung drückt die laufende Liquidität erheblich. Hier bringt eine Streckung Erleichterung. Zudem sollte man hohe Kontokorrentkredite vermeiden. Diese sind zu teuer.

Quellen: IHK Dresden und Ludger van Holt, Düsseldorf

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