Bei der Berechnung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit werden die Betriebseinnahmen zugrunde gelegt. Dabei handelt es sich um alle erzielten Einnahmen aus der Selbständigkeit. Von den Betriebseinnahmen werden während des Bewilligungszeitraums (jeweils sechs Monate) die tatsächlich geleisteten und notwendigen Betriebsausgaben abgesetzt, die vorab vom Träger der Grundsicherung befürwortet werden sollten. Vor Ablauf des Bewilligungszeitraums muss bei Bedarf ein Antrag auf Weiterbewilligung gestellt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie über das BMAS-Infotelefon zur Arbeitsmarktpolitik. Tel.: 01805-676712 (0,14 Euro/Min.) Abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen sind möglich.
Finanzierung & Förderung
PRAXISHILFE: Arbeitslosengeld II und berufliche Selbständigkeit
Wenn Sie während Ihrer beruflichen Selbständigkeit hilfebedürftig werden, besteht die Möglichkeit das Arbeitslosengeld II zu beantragen. Bei der Prüfung ob und in welcher Höhe Ihnen das Arbeitslosengeld II zusteht, ist das Einkommen des Hilfebedürftigen und auch das Einkommen anderer in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zu berücksichtigen.


Praxishilfe ALG II u. Selbständigkeit