Worum geht es?
Wer sind die Ansprechpartner?
Wer wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Was wird gefördert?
Wie werden Bürgschaften in einer Höhe von bis zu 2 Mio. Euro beantragt?
Wie werden Bürgschaften in einer Höhe von 2 - 10 Mio. Euro (neue Bundesländer) bzw. 2 - 50 Mio. Euro (alte Bundesländer) beantragt?
Wie werden Bürgschaften in einer Höhe von über 10 Mio. Euro (neue Bundesländer) bzw. über 50 Mio. Euro (alte Bundesländer) beantragt?
Worum geht es?
Mitunter haben Unternehmen nicht nur eine geringe Bonität, sondern auch keine freien Sicherungsmittel zur Verfügung. In diesen Fällen kann es schwierig sein, bei einer Bank oder einem anderen Kreditinstitut eine Finanzierung zu erhalten. Genau an dieser Stelle setzt das Bürgschaftsprogramm des Bundes und der Länder an: Bürgschaften werden von Banken als vollwertige Kreditsicherungsmittel akzeptiert. Sie verringern das Kreditausfallrisiko für das finanzierende Kreditinstitut, weil der Bürge einspringt, wenn der Kredit nicht zurückgezahlt werden kann. Als Ausgleich dafür erhält der Bürge vom Kreditnehmer eine Bürgschaftsprovision. Bürgschaften können einem Unternehmen zu einer Fremdfinanzierung verhelfen, die ansonsten wegen fehlender banküblicher Sicherheiten nicht darstellbar wäre.
Wer sind die Ansprechpartner?
Für die Besicherung von Krediten durch Bürgschaften besteht in Deutschland ein dreigliedriges Bürgschaftssystem mit den folgenden Ansprechpartnern:
Bürgschaften im Rahmen des „Wirtschaftsfonds Deutschland“*

Weitere Informationen:
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich ganz oder mehrheitlich in privater Hand befinden, und Angehörige der so genannten Freien Berufe (z. B. Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte). In einigen Bundesländern werden kleinere Bürgschaften der Bürgschaftsbanken auch an Landwirte, Gartenbau- und Fischereibetriebe ausgereicht.
Wie wird gefördert?
Wenn ein Unternehmen bei einer Bank, Sparkasse oder einem anderen Finanzierungsinstitut eine Finanzierung aufnehmen will, dann kann es als vollwertige Kreditsicherheit eine Bürgschaft beantragen. Es werden bis zu 80 Prozent des Kredites verbürgt, d. h. der finanzierenden Bank verbleibt dann ein eigenes Risiko von mindestens 20 Prozent. Aktuell werden wegen der Finanz- und Wirtschaftskrise mit Antragsstellungsfrist bis zum 31.12.2010 in bestimmten Fällen maximal sogar bis zu 90 Prozent des Kredits verbürgt (d. h. Eigenobligo der Bank von mindestens 10 Prozent).
Was wird gefördert?
Bürgschaften können für Investitions- und Betriebsmittelfinanzierungen gewährt werden. Ferner können durch kleinere Bürgschaften der Bürgschaftsbanken auch Existenzgründungen und Betriebsübernahmen gestützt werden. Kredite privater Geschäftsbanken können ebenso verbürgt werden wie auch Förderkredite etwa der KfW, soweit letztere nicht bereits mit einer Haftungsentlastung für die Bank verbunden sind.
Wie werden Bürgschaften in einer Höhe von bis zu 2 Mio. Euro beantragt?
Ansprechpartner sind die Hausbank oder die zuständige Bürgschaftsbank. Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der privaten Wirtschaft, die durch die öffentliche Hand unterstützt werden.
Die Banken und Sparkassen arbeiten mit den Bürgschaftsbanken zusammen und halten Merkblätter und Antragsvordrucke bereit. Der Antragsvordruck ist auch auf der Internetseite des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken e.V. unter www.vdb-info.de (www) abrufbar.
Welche Bürgschaftsbank regional zuständig ist, kann der Internetseite des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken e.V. entnommen werden.
In vielen Bundesländern können kleinere Bürgschaften mit dem Programm „Bürgschaft ohne Bank – BoB“ auch direkt bei der Bürgschaftsbank beantragt werden, ohne dass bereits eine Geschäftsbank eingeschaltet ist.
Bürgschaften dieser Größenordnung können von den Bürgschaftsbanken gewährt werden.
Weiter Informationen:
Wie werden Bürgschaften in einer Höhe von 2 - 10 Mio. Euro (neue Bundesländer) bzw. 2 - 50 Mio. Euro (alte Bundesländer) beantragt?
Als erste Anlaufstelle sind die Mandatare der Länder zu empfehlen. Eine Liste der Mandatare ist im Unternehmensportal (www) des Bundeswirtschaftsministeriums eingestellt. Bürgschaften dieser Größenordnung können von den Bundesländern gewährt werden (so genannte „Landesbürgschaften“).
Das Bundeswirtschaftsministerium stellt einen Überblick über sämtliche Landesbürgschaftsprogramme in einer Förderdatenbank (www) zur Verfügung.
Weitere Informationen:
Wie werden Bürgschaften in einer Höhe von über 10 Mio. Euro (neue Bundesländer) bzw. über 50 Mio. Euro (alte Bundesländer) beantragt?
Bürgschaften dieser Größenordnung können vom Bund und dem betroffenen Bundesland gemeinsam gewährt werden (so genannte Bund-Länder-Bürgschaften bzw. Großbürgschaften).
Interessierten Unternehmen wird empfohlen, zunächst mit ihrer Bank wegen der Möglichkeiten einer Finanzierung und deren Strukturierung Kontakt aufzunehmen. Die Hausbank sollte u.a. erste Indikationen über Kredithöhe, Laufzeit, Besicherung und Tilgungsstruktur gegeben haben. Soweit diese Voraussetzungen erfüllt sind, steht das Bundeswirtschaftsministerium dem Unternehmen für weitere Informationen über die Möglichkeiten, Voraussetzungen und Verfahren einer Großbürgschaft zur Verfügung.
Weitere Hinweise zu Großbürgschaften erhalten Sie hier.


Bürgschaftsprogramm