Wer kann sich an den Kreditmediator wenden?
Alle Unternehmer und Unternehmen, deren Kreditwunsch in den letzten drei Monaten von einem Kreditinstitut abgelehnt wurde, können sich an den Kreditmediator Deutschland wenden und einen Antrag auf Einleitung eines Mediationsverfahrens stellen.
Es muss sich um natürliche oder juristische Personen sowie Personengesamtheiten der gewerblichen Wirtschaft handeln wie z.B. GmbH, KG oder GbR ("Unternehmen") oder gewerblich tätige Selbständige
Der Antragsteller muss seit mindestens zwei Jahren aktiv am Markt tätig sein, d.h., es liegen mindestens zwei Jahresabschlüsse für Wirtschaftsjahre vor, die jeweils einen Zeitraum von zwölf Monaten umfassen (keine Rumpfgeschäftsjahre). Antragsberechtigt sind ebenfalls Unternehmen, die dieses Kriterium nicht erfüllen, unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten jedoch schon mehr als zwei Jahre am Markt tätig sind, z.B. aufgrund einer Übernahme eines Betriebs oder Betriebsteils oder bei reinen Umfirmierungen.
Der Antragsteller darf einen Umsatz (bei konzernangehörigen Unternehmen der Gruppenumsatz) von 500 Mio. Euro pro Jahr in der Regel nicht überschreiten.
Ein Kreditersuchen wurde in einem Zeitraum von drei Monaten vor Antragstellung von einem Kreditinstitut (einschließlich Förder- und Bürgschaftsbanken) mit Geschäftssitz in Deutschland schriftlich abgelehnt oder signifikant gekürzt. Staatliche Entscheidungen, z.B. ablehnende Bürgschafts- und Garantieentscheidungen, können im Mediationsverfahren nicht überprüft werden.
Das Volumen des abgelehnten oder gekürzten Kredits bewegt sich in einer Größenordnung von mind. 25.000 Euro.
Mit dem abgelehnten oder gekürzten Kredit soll ein gewerbliches Vorhaben in Deutschland finanziert werden, oder ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland beabsichtigt, mit dem Kredit ein Vorhaben im Ausland zu finanzieren.
Ein Insolvenzantrag wurde nicht gestellt, bzw. es besteht aufgrund der wirtschaftlichen Lage derzeit keine Verpflichtung zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens. Es darf auch kein Sanierungs- oder Restrukturierungsbedarf bestehen.
Mit den zuständigen Kreditinstituten bestanden und bestehen keine laufenden Rechtsstreitigkeiten oder Schlichtungsverfahren und keine Vorbereitungen zur Aufnahme solcher (z.B. durch Einschaltung eines Rechtsanwalts).
Es sind betreffend bestehender oder beabsichtigter Kreditverhältnisse keine Runden-Tisch-Gespräche beantragt oder in Durchführung.
Der Antragsteller ist bereit zu prüfen, im Rahmen seiner Möglichkeiten geeignete Beiträge zur Beseitigung der Finanzierungshemmnisse zu leisten.
Sofern ein Antragsteller ausschließlich deshalb nicht antragsberechtigt ist, weil er freiberuflich tätig oder Existenzgründer ist oder weil ein Sanierungs- oder Restrukturierungsbedarf im oben genannten Sinn besteht, verweist der Kreditmediator Deutschland den Antragsteller an den zuständigen Fachverband oder die berufsspezifische Kammer (Freiberufler) oder an die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer, die den Antragsteller über Beratungsmöglichkeiten informiert. Auf Wunsch des Antragstellers vermittelt der Kreditmediator Deutschland diesen an die für ihn geeignete Förder- und Beratungsstruktur.
Kontakt
Telefon: 069 / 244 346 5
Fax: 069 / 244 346 777
Hotline: Montag bis Donnerstag 08:00 bis 20:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr unter 069 244346888


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