Kapitalbeschaffung im engeren Sinne
a) Stärkung des Eigenkapitals durch
Aufnahme neuer (stiller) Gesellschafter
Gesellschafterdarlehen
Eigenkapital ersetzende Darlehen (funktionales Darlehen, das in Eigenkapital umqualifiziert wird, vgl. § 32a Abs. 3 GmbHG und § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO)
Kapitalveränderung - in der Regel wird die Kapitalerhöhung begleitet von einem Kapitalherabsetzungsbeschluss = Beseitigung der Unterbilanz (sog. Kapitalschnitt)
Umwandlung von Bankkrediten in Beteiligungen (nur sehr selten möglich)
Inanspruchnahme von „Risikokapital“ durch interessierte Investoren
b) Fremdkapitalaufnahme
Bankkredite sind in der Krise nur zulässig, wenn ein schlüssiges Sanierungskonzept vorliegt
Sanierungskredit einer Bank unter Ausschluss einer Gläubigerbenachteiligung, bei positiver Fortbestehensprognose und in ausreichender Höhe, um das Unternehmen zu sanieren (Risiko der faktischen Gesellschafterstellung der Bank)
Kurzfristiger Überbrückungskredit
Lieferantenkredit
Forderungsverzichte von Gläubigern
Rangrücktritte
Umwandlung kurzfristiger Kredite in langfristige Darlehen
öffentliche Unterstützung durch Förderprogramme (u.a. KfW, Landesbürgschaft, Kosten Sanierungskonzeptentwicklung, Steuerstundung, Steuererlass)
Debt-equity-swap (Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital, rein buchmäßige Veränderung ohne Zufluss von Liquidität aber Verminderung der Verbindlichkeiten)
c) Vermögensumschichtung
Beteiligungsmanagement (Veräußerung des Unternehmens oder von Unternehmensteilen)
Veräußerung von entbehrlichen Vermögensteilen
Sale-and-Lease-Back (z.B. Verkauf von Vermögensgegenständen mit nachfolgender Anmietung, wodurch schnelle Liquidität erreichbar ist)


Frisches Kapital für eine Sanierung