Kapitalbeschaffung im engeren Sinne

a) Stärkung des Eigenkapitals durch

  • Aufnahme neuer (stiller) Gesellschafter
  • Gesellschafterdarlehen
  • Eigenkapital ersetzende Darlehen (funktionales Darlehen, das in Eigenkapital umqualifiziert wird, vgl. § 32a Abs. 3 GmbHG und § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO)
  • Kapitalveränderung - in der Regel wird die Kapitalerhöhung begleitet von einem Kapitalherabsetzungsbeschluss = Beseitigung der Unterbilanz (sog. Kapitalschnitt)
  • Umwandlung von Bankkrediten in Beteiligungen (nur sehr selten möglich)
  • Inanspruchnahme von „Risikokapital“ durch interessierte Investoren

b) Fremdkapitalaufnahme

  • Bankkredite sind in der Krise nur zulässig, wenn ein schlüssiges Sanierungskonzept vorliegt
  • Sanierungskredit einer Bank unter Ausschluss einer Gläubigerbenachteiligung, bei positiver Fortbestehensprognose und in ausreichender Höhe, um das Unternehmen zu sanieren (Risiko der faktischen Gesellschafterstellung der Bank)
  • Kurzfristiger Überbrückungskredit
  • Lieferantenkredit
  • Forderungsverzichte von Gläubigern
  • Rangrücktritte
  • Umwandlung kurzfristiger Kredite in langfristige Darlehen
  • öffentliche Unterstützung durch Förderprogramme (u.a. KfW, Landesbürgschaft, Kosten Sanierungskonzeptentwicklung, Steuerstundung, Steuererlass)
  • Debt-equity-swap (Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital, rein buchmäßige Veränderung ohne Zufluss von Liquidität aber Verminderung der Verbindlichkeiten)

c) Vermögensumschichtung

  • Beteiligungsmanagement (Veräußerung des Unternehmens oder von Unternehmensteilen)
  • Veräußerung von entbehrlichen Vermögensteilen
  • Sale-and-Lease-Back (z.B. Verkauf von Vermögensgegenständen mit nachfolgender Anmietung, wodurch schnelle Liquidität erreichbar ist)