Wann kommen ABS in Frage?
Für ABS-Transaktionen eignen sich vor allem für gleichartige Forderungen (z.B. Außenstände aus Kfz-Verkäufen) mit einem Volumen von mindestens ca. 25 Mio. Euro, die gegenüber einer größeren Anzahl von Schuldnern unterschiedlicher Branchen bestehen und insofern eine breite Risikostreuung für die Zweckgesellschaft bedeutet. Wegen dieser Anforderungen und den hohen fixen Transaktionskosten – zwischen 0,8 und 3 Prozent des Wertpapiervolumens – kommen ABS wohl nur für umsatz- und ertragsstarke Unternehmen in Frage.
Um die Verbriefung auch einer größeren Anzahl von mittelständischen Unternehmen zugänglich zu machen, haben die deutschen Banken mittlerweile spezielle Programme aufgelegt, mit denen Forderungen mehrerer Unternehmen gebündelt werden. Die größenmäßigen Anforderungen zur direkten Teilnahme an solchen Programmen liegen allerdings nicht wesentlich niedriger als bei ungebündelten Forderungsbeständen.
Vorteile von ABS
Unternehmen mit hohen regelmäßigen Forderungen können schnell Kapital erhalten.
Über ABS ist häufig - wegen der Streuung der Wertpapiere auf dem Kapitalmarkt - eine höhere Unabhängigkeit vom Kapitalgeber als über Factoring möglich.
Über ABS lässt sich die Bilanz- bzw. Kapitalstruktur verbessern: Durch die Rückführung von Verbindlichkeiten wird der Verschuldungsgrad verringert, der Zinsaufwand reduziert (Fremdkapital zu Eigenkapital) und die Aktivastruktur optimiert (es steht mehr Kapital zur Verfügung).
Das Forderungsausfallrisiko geht durch den Verkauf der Forderungen auf die Investoren über. Zahlungsverzögerungen sind somit nicht relevant.
Auch kleine und mittlere Unternehmen können - über die ABS-Verbriefung der Kreditforderungen von Banken und Sparkassen – indirekt an den Vorteilen des Kapitalmarktes partizipieren.
Nachteile von ABS
Die Kosten der ABS-Transaktion, die oft starren Rückzahlungsmodalitäten und die Auswirkungen auf das Kundenbeziehungsmanagement sind schwerwiegend und sollten daher im Vorfeld eingehend geprüft werden.
Nur bonitätsstarke Forderungsverkäufer können an der ABS-Transaktion teilnehmen, da ansonsten die Gefahr der Nichtzahlung von Gebühren an die Zweckgesellschaft besteht.
Die direkte Teilnahme am Instrumentarium ABS ist infolge der hohen Kosten derzeit für viele mittelständische Unternehmen – noch – nicht sinnvoll/möglich. Der Markt für ABS-Transaktionen verzeichnet in den letzten Jahren einen Aufschwung. Wohnungsbaudarlehen, gewerbliche Hypothekenkredite oder Baudarlehen werden ebenso verbrieft wie Forderungen aus Kfz-Finanzierungen, Kreditkarten- und Leasingforderungen oder gewerbliche Kredite. Der Art der zu verbriefenden Forderungen sind prinzipiell keine Grenzen gesetzt: Beispielsweise können zukünftige Einnahmen aus Schallplattenverkäufen
ebenso Eingang in ABS-Transaktionen finden wie der Verkauf von Eintrittskarten und besonderen Touristikattraktionen, Aus- und Weiterbildungsdarlehen oder Forderungen aus Filmrechten.
Quelle: Finanzierungsalternativen. DIHK (Hrsg.)


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