Liquidität

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine einfache Gegenüberstellung der betrieblichen Einnahmen und Ausgaben. Sind die Einnahmen höher als die Ausgaben, so handelt es sich hierbei um einen Überschuss bzw. den Unternehmensgewinn (oder einen Fehlbetrag bzw. Verlust).

Wenn Sie einzelne Konten (z.B. die Konten der Einnahmen pro Kunden oder die Kostenarten) unter die Lupe nehmen, können Sie feststellen, welche Faktoren für den Gewinn oder Verlust Ihres Unternehmens verantwortlich sind. Insbesondere ein Vorjahresvergleich ist hierbei sehr aufschlussreich.

Gliederung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Die Einnahmen-Überschussrechnung müssen Sie auf einem amtlichen Vordruck erledigen. Dazu hat das Bundesfinanzministerium eine Anleitung erarbeitet, die Ihnen beim Ausfüllen helfen soll (siehe Link).

Wenn Ihre Einnahmen unter der Grenze von 17.500 Euro liegen, können Sie Ihre Einnahmen-Überschussrechnung nach einem beliebigen Schema gliedern. Sie sollten sich dabei an der Gliederung orientieren, die Sie auch für Ihre einfache Buchführung verwenden.

Die für die Einnahmen-Überschussrechnung erforderlichen Zahlen finden Sie in den Konten Ihrer einfachen Buchführung

Steuerberatung

Die Einnahmen-Überschussrechnung dürfen und können Sie selbst erledigen. Wenn Sie allerdings - z.B. beim Ausfüllen des neuen Pflichtformulars für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung - unsicher sind, sollten Sie einen Steuerberater hinzuziehen.


Artikel bewerten