Liquidität

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Die GuV stellt Einnahmen und Ausgaben gegenüber. Sie berücksichtigt aber auch das Unternehmens-Vermögen: so genannte Bestandsveränderungen im Unternehmen, also die Veränderung Ihrer Vorräte oder Ihres Warenlagers, außerdem Aufträge, an denen Sie gerade arbeiten (oder die erledigt sind), für die Sie aber noch kein Geld erhalten haben, sowie steuerliche Anschreibungen.

Gliederung der GuV

Die Gliederung der GuV ist festgelegt nach § 275 des Handelsgesetzbuches (HGB). Wenn Sie einzelne Konten (z.B. die Konten der Einnahmen pro Kunden oder die Kostenarten) unter die Lupe nehmen, können sie feststellen, welche Faktoren für den Gewinn oder Verlust Ihres Unternehmens verantwortlich sind. Insbesondere ein Vorjahresvergleich ist hierbei sehr aufschlussreich. Stichtag für die Abgabe beim Finanzamt: 31. Mai des Folgejahres.

Die für die Gewinn- und Verlustrechnung erforderlichen Zahlen finden Sie in den Konten Ihrer doppelten Buchführung.


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