• Die Buchführung ist unvollständig.
  • Die Inventur wird nicht richtig und ordnungsgemäß ausgeführt (Ware wurde zu viel, zu wenig oder doppelt aufgenommen).
  • Rechnungen, die im neuen Jahr eingegangen sind, aber das Rechnungsdatum des alten Jahres haben, werden nicht im alten Jahr erfasst.
  • Urlaubsrestbestände werden fehlerhaft ermittelt.
  • Der Kassenbestand stimmt nicht mit dem Kassenbuch überein (Kasse darf niemals negativ sein).
  • Sachverhalte werden nicht mit ihrem richtigen Wert erfasst.