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Mecklenburg-Vorpommern

Aktuelle Meldungen aus dem Bundesland.

IHK-Exportpreis Mecklenburg-Vorpommern ausgeschrieben

Hervorragende Unternehmensleistungen bei der konzeptionellen und praktischen Erschließung internationaler Märkte wollen die Industrie- und Handelskammern (IHKn) in Mecklenburg-Vorpommern auch in diesem Jahr mit ihrem IHK-Exportpreis würdigen. Gesucht werden bereits zum dritten Mal Erfolgsgeschichten, die die zunehmende Internationalisierung der Wirtschaft in dem Bundesland veranschaulichen. Der Wettbewerb richtet sich an kleine ebenso wie an große Betriebe aller Branchen, die ihren Hauptsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. Hauptkriterium für die mit 5.000 Euro dotierte Auszeichnung ist eine nachhaltige Unternehmensstrategie für die grenzüberschreitende Markterschließung. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 30. Juni 2013.

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Neues Mittelstandsförderungsgesetz

Der Entwurf eines Gesetzes zur Mittelstandsförderung in Mecklenburg-Vorpommern (Mittelstandsförderungsgesetz) ist auf den Weg gebracht. Der Entwurf wurde vom Kabinett beschlossen und wird dem Landtag zugeleitet. Ziel des Gesetzes ist es, die mittelständischen Strukturen nachhaltig zu stärken, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu fördern, die Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern und auszubauen sowie die Gründung und Festigung von selbständigen Existenzen und die Übernahme von Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft zu erleichtern.

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Darlehen für Klimaschutz-Projekte

Das Energieministerium des Landes hat eine Richtlinie zur Gewährung von Darlehen zur Förderung von Klimaschutz-Projekten in Mecklenburg-Vorpommern (Klimaschutz-Darlehensprogramm) erlassen. Damit können zinsgünstige Darlehen zur Realisierung von Klimaschutz-Vorhaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) beantragt werden. Gefördert werden Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern, die der indirekten oder direkten Einsparung von Treibhausgasen dienen. Dazu gehören Maßnahmen zur Nutzung und Speicherung erneuerbarer Energien sowie Pilot- und Demonstrationsprojekte. Nicht gefördert werden Anlagen zur Solarstromerzeugung, soweit sie nicht von kommunalen Trägern auf eigenen Flächen installiert werden. Das Energieministerium ermöglicht hiermit insbesondere die Realisierung von Klimaschutz-Projekten, deren Umsetzung mit einer Finanzierung unter marktüblichen Konditionen nicht möglich ist. Damit ist die Vergabe von Krediten auch ohne Nutzung von KfW-Mitteln realisierbar.

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Neue Förderbroschüre erschienen

Aktuelle Förderprogramme und Förderrichtlinien in Mecklenburg-Vorpommern sind nun auch als Broschüre erhältlich. Die 136-seitige Broschüre enthält Informationen zu Förderinstrumenten für die gewerbliche Wirtschaft, das Handwerk, die freien Berufe sowie kommunale und private Investoren in Mecklenburg-Vorpommern. Neben den Erläuterungen zu einzelnen Programmen listet die Broschüre Ansprechpartner und Kontaktadressen zur Begleitung der einzelnen Vorhaben auf und bietet damit einen umfassenden Überblick zu Unterstützungsmöglichkeiten. Die Förderfibel ist kostenlos im Wirtschaftsministerium, Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, unter der Faxnummer 0385/588-5067 erhältlich oder kann per E-Mail bestellt werden unter presse@wm.mv-regierung.de. Die komplette Broschüre kann auch als pdf-Datei heruntergeladen werden.

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