Unternehmensführung

PRAXISHILFE: Beratungsvertrag

Schließen Sie immer einen schriftlichen Vertrag, der Leistungsumfang, Termine, alle Kosten (z. B. auch Reisekosten) und das Honorar regelt. Damit eine Beratung für alle Beteiligten zufriedenstellend verläuft, sollten Sie wichtige Punkte in einem Beratervertrag vereinbaren.

Ziel festlegen

Formulieren Sie Aufgabenstellung sowie Zielsetzung der Beratung klar und ausführlich. Sollte sich während der Beratung herausstellen, dass sich die Zielsetzung geändert hat, sollten Sie dies nachträglich in den Vertrag aufnehmen.

Zeit festlegen

Wichtiger Vertrags-Bestandteil ist die Dauer der Beratung (Anzahl der Tagewerke) und die Terminierung der Beratung. Allen beteiligten Personen im Unternehmen müssen Zeit und Ruhe für intensive Gespräche mit dem Berater zur Verfügung stehen.

Honorar vereinbaren

Legen Sie die Honorare für einzelne Leistungen fest. Klären Sie, welche Kosten wofür und in welcher Höhe anfallen. Beratung ist eine fest umrissene Leistung, die einen definierten Preis haben sollte. Akzeptieren Sie darum keine Honorare, die sich an Ihren künftigen Umsätzen bemessen. Hüten Sie sich auch vor Pauschalpreisen, die die individuelle Situation Ihres Unternehmens nicht berücksichtigt.

Zahlungsmodalitäten klären

Oft trifft man bei unseriösen Beraterinnen und Beratern die Praxis an, dass nach Leistung einer bestimmten Arbeitszeit - häufig nach einer Woche - sofort die Aushändigung eines Verrechnungsschecks verlangt wird. Die seriöse Beraterin bzw. der seriöse Berater wird Ihnen nach Abschluss der Beratung eine exakte Rechnung übersenden. Bei einer umfangreichen Beratung können auch Abschlagszahlungen vereinbart werden. Aber vereinbaren Sie, dass Honorarzahlungen erst dann geleistet werden, wenn Teilergebnisse der Beratung vorliegen.

Beratungsergebnisse schriftlich festhalten

Die Beratungsergebnisse sollten in einem schriftlichen Bericht dokumentiert werden. Dieser Bericht muss alle wichtigen Punkte enthalten, wie zum Beispiel die Ergebnisse der Unternehmensanalyse, die festgestellten Schwachstellen und die Beschreibung der einzuleitenden Maßnahmen mit Hinweisen für die selbständige Umsetzung im Unternehmen. Am Ende sollte ein Maßnahmenplan stehen, in dem Zeitabläufe und Zuständigkeiten festgehalten werden.

Der Beratungsbericht ist außerdem eine wichtige Grundlage bei der Bewilligung von Fördermitteln für Beratungen. Wenn Sie einen Zuschuss aus dem BAFA-Beratungsförderprogramm beantragen wollen, achten Sie darauf, dass die Beratungsleistung bestimmte Mindestanforderungen erfüllen muss. Sprechen Sie mit Ihrer Beraterin bzw. Ihrem Berater darüber, ob und welche Erfahrungen er bereits mit der Förderung gemacht hat. Bestehen Sie darauf, dass die Beratungsleistung

  • die Situation des Unternehmens oder mindestens das zu lösende Problem analysiert und Schwachstellen ermittelt,
  • konkrete Verbesserungsvorschläge entwickelt und
  • Anleitungen zu ihrer Umsetzung in die Betriebspraxis gibt.

Viele Beraterinnen und Berater verlangen von Ihrem Kunden eine schriftliche Bestätigung, dass er mit der erbrachten Beratungsleistung einverstanden ist. Diese Bestätigung sollten Sie nur dann abgeben, wenn Sie das Beratungsergebnis gründlich geprüft haben und Sie von dem Erfolg der Beratung überzeugt sind. Lassen Sie sich auch hierbei nicht unter Zeitdruck setzen. Eine übereilt abgegebene Bestätigung kann in einem eventuellen Rechtsstreit mit dem Berater zu Ihren Ungunsten ausgelegt werden.

Rücktritt vom Vertrag regeln

Denken Sie auch an eine Klausel, die regelt, unter welchen Umständen Sie vom Vertrag zurücktreten können.

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