Unternehmensführung

Beratungsförderung

Es gibt zwar viele kostenfreie Beratungsangebote der Kammern, Verbände, Förderbanken und anderer Institutionen. Eine intensive Beratung und Begleitung durch einen freien Unternehmensberater kann aber dennoch notwendig und sinnvoll sein. Bund und Bundesländer bieten daher Zuschüsse zu honorarpflichtigen Beratungsleistungen im Rahmen von Förderprogrammen an.

Vor der Gründung

Zuschüsse für Beratungsleistungen durch Unternehmens- bzw. Existenzgründungsberater bieten die Bundesländer an.

Nach der Gründung

  • Gründercoaching Deutschland
    Das Programm "Gründercoaching Deutschland" unterstützt Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der freien Berufe. Die Gründung bzw. Übernahme des Unternehmens darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Für die Durchführung des Programms ist die KfW Mittelstandsbank zuständig.
  • Förderung von Unternehmensberatungen
    Ist das Unternehmen seit mindestens einem Jahr, können Unternehmerinnen und Unternehmen eine „Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe“ in Anspruch nehmen. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu den in Rechnung gestellten Beratungskosten. Für die Durchführung des Programm ist das Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) zuständig.
  • Turn Around Beratung
    Die Turn Around Beratung kann von Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden, in Anspruch genommen werden. Für die Durchführung des Programms ist die KfW Mittelstandsbank zuständig.


Artikel bewerten