Keine unverlangte Zusendung von Werbe-E-Mails
Das Zusenden unerbetener elektronischer Post (Spamming) ist verboten, und zwar unabhängig davon, ob es sich um private oder geschäftliche Anschlüsse handelt. Außerhalb bestehender Geschäftsbeziehungen sind Werbe-Mails nur mit der Einwilligung (Opt-In) der Empfänger erlaubt. Im Rahmen bestehender Geschäftsbeziehungen sind sie derzeit zumindest so lange zulässig, bis der Empfänger klarstellt, dass er davon verschont bleiben möchte.
Vorsicht bei der Angabe von Nettopreisen
Nach der Preisangabenverordnung müssen gegenüber Endverbrauchern regelmäßig Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer genannt werden. Eine Ankündigung von Nettopreisen ohne Mehrwertsteuer ist nur gegenüber Gewerbetreibenden zulässig. Problem: Im Internet kann jede Präsentation sowohl von Endverbrauchern als auch von Gewerbetreibenden abgerufen werden. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hält die Werbung mit Nettopreisen im Internet gleichwohl für zulässig, wenn für den Endverbraucher deutlich wird, dass sich die entsprechenden Tarife nur an Gewerbetreibende richten.
Optische Trennung von Bannerwerbung
Nach dem Trennungsgebot muss Werbung als solche stets klar zu erkennen und vom übrigen Informationsangebot getrennt sein. Werbe-Einblendungen auf Internet-Seiten, so genannte Banner, müssen deshalb optisch vom redaktionellen Text abgesetzt werden. Rechtliche Bedenken bestehen bei Links, die ohne entsprechenden Hinweis von einem informativen Text zu den Werbeseiten einer fremden Website führen.


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