Unternehmensführung

Rechtliche Schritte gegen Spammer

Man kann Spammer oder Auftraggeber von Spam-Aktionen ausfindig machen, um gegen sie vorzugehen und ggf. gerichtliche Schritte einzuleiten. Voraussetzung dafür ist, dass man den Versender der E-Mail bzw. des dafür Verantwortlichen genau identifiziert, also den vollständigen Namen bzw. die Firma mit vollständiger Adresse kennt. Das ist häufig leider nicht oder nur schwer möglich, da die Verursacher regelmäßig gefälschte Absender-Adressen und/oder freie Mail-Server benutzen. Sollte es Ihnen aber dennoch gelingen, die Identität des Spammers festzustellen, haben Sie als Spam-Opfer nach der bestehenden Rechtslage die Möglichkeit, den Spammer auf Schadenersatz und Unterlassung zu verklagen. Anerkannte Klageverbände und Wettbewerber können zudem eine strafbewehrte Unterlassungserklärung erwirken.

Maßnahmen bei Spam

Hat es doch einmal eine Spam-Mail durch alle Filter geschafft, so können Sie diese E-Mail nicht nur einfach löschen, sondern versuchen, den Absender ausfindig zu machen, um gegen ihn vorzugehen. Nicht immer lohnt sich jedoch der Aufwand, da viele Spammer aus dem Ausland kommen und es häufig schwierig ist, sie dort zu verfolgen. Um Spammer zu ermitteln, sollten Sie die folgenden Hinweise beachten:

  • Direkte Antworten führen in vielen Fällen nicht zum Erfolg (also zum Spammer), da deren E-Mail-Adressen in der Regel gefälscht sind. Oder aber der Spammer hat einen der von vielen Providern kostenlos angebotenen E-Mail-Accounts für nur eine Aktion oder nur kurzfristig genutzt.
  • Bei offensichtlich nicht seriösen Firmen, insbesondere bei Aktien- und Medikamenten-Spam, sollten Sie auf die Werbe-E-Mail nicht antworten, auch wenn mittlerweile fast alle dieser Werbenachrichten mit Zeilen wie „For removal from any future mailings, just send a blank e-mail to...“ (Wenn wir Sie aus unserem Verteiler streichen sollen, senden Sie eine leere E-Mail an...) enden. Eine Antwort auf eine Spam-Mail würde dem Spammer ggf. nur deutlich zeigen, welche Mail-Adresse Sie nutzen. Weitere Spam-Mails würden unweigerlich folgen.
  • Empfehlenswert ist, die wahre Herkunft der meistens gefälschten Spam-Mail festzustellen und dann die Spam-Mail an den Administrator des Servers weiterzuleiten. Dafür muss man den so genannten Mail-Header ermitteln und analysieren.

Mail-Provider benachrichtigen

Wenn Sie über den E-Mail-Header den Provider, über den Spam verschickt wurde, ermittelt haben, können Sie unter http://openrbl.org (www) mittels Eingabe der IP-Adresse oder DNS-Adresse des Providers erfahren, ob der Server in einem größeren Netzwerk arbeitet.

Fast alle Provider-Administratoren haben zur Entgegennahme von Hinweisen auf die Versendung von Spam aus Ihrem IP-Block mittlerweile spezielle E-Mail-Adressen (z. B. abuse@provider.com) eingerichtet. Dabei ist es sehr wichtig, dem Administrator die komplette Spam-Mail inklusive des gesamten Headers zu senden und damit niemals länger als etwa drei Tage zu warten. Sonst wird eine Bearbeitung erheblich schwieriger. Unter Umständen erfährt ein Administrator erst auf diese Weise, dass sein Mail-Server zur Verteilung der Spam-Mails missbraucht wurde.

Werbekunden-Provider benachrichtigen

Firmen bewerben ihre Seite im Internet mitunter mittels Spam. Diese Seite lassen sie durch einen Provider ins Netz stellen. Man kann als Spam-Opfer seine Beschwerde auch an diesen Provider richten (= Hostprovider). Dies ist aber nur dann sinnvoll, wenn der Versender der Spam-Mail und der Inhaber der in der Mail angegebenen Webseite identisch sind.

Die meisten Hostprovider haben in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Klauseln, die Spam-Aktionen verbieten. Betreibt ein Kunde dennoch Spamming, kann der Hostprovider seinen Vertrag kündigen. Den Hostprovider der beworbenen Seite ermitteln Sie am schnellsten über die so genannten Whois-Abfragen. Dabei müssen Sie hier die vollständige und korrekte URL der fraglichen Web-Seite eingeben. Bei de-Domains kann man eine solche Abfrage über die Denic-Datenbank starten. Für com-, net- oder org-Domains empfehlen sich z. B. die Whois-Dienste von www.networksolutions.com (www), www.1und1.com (www) oder www.united-domains.de (www).

Über Spam beschweren: Anti-Spam-Bündnis

Sie können (und sollten) sich über Spam und Spammer beschweren. Entsprechende Beschwerden können Sie an den eco-Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V. (eco) richten, der sich mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv),der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. (WBZ) und der Bundesnetzagentur zu einem Bündnis gegen Spam zusammengeschlossen hat, um gemeinsam gegen Spammer vorzugehen.

Jede Beschwerde muss den vollständigen E-Mail-Header und den Inhalt der Spam-Mail enthalten, damit die verantwortlichen Personen schnell und zuverlässig ermittelt werden können. Darüber hinaus werden Informationen in geeigneten Fällen an Partner-Hotlines und Antispam-Organisationen im Ausland weitergeleitet. Die bisher gesammelte Erfahrung hat gezeigt, dass dadurch die Spam-Belästigung spürbar reduziert werden kann.


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