Spam-Mails mit pornographischen Inhalten, wenn diese auch an Minderjährige gesandt werden
E-Mails mit betrügerischem Inhalt
E-Mails, mit denen der Versender versucht, durch Vortäuschen einer anderen Identität an Passwörter und Zugangsdaten von Bankkonten zu gelangen ("Phishing-Mails")
E-Mails, die Computerviren oder -würmer enthalten
Auch bei an sich „legalem Inhalt“ ist das Zusenden elektronischer Post mit Werbecharakter in Deutschland gemäß § 7 Absatz 2 Nr. 3 UWG grundsätzlich unzulässig, wenn der Adressat der Zusendung zuvor nicht zugestimmt hat.
Erlaubte Werbemails
Erlaubt sind in Deutschland Werbemails grundsätzlich nur mit der ausdrücklichen und aktiven vorherigen Einwilligung der Empfänger, welche unabhängig von anderen Erklärungen erteilt wird. Der Absender sollte aber nachweisen können, dass eine Einwilligung wirklich vom Empfänger stammt.
Nach § 7 Abs. 3 UWG Ist eine “unzumutbare Belästigung bei einer Werbung unter Verwendung elektronischer Post nicht anzunehmen, wenn
1. ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem Kunden dessen elektronische Postadresse erhalten hat,
2. der Unternehmer die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet,
3. der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat und
4. der Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.“
Liegt ein Verstoß vor, so können Wettbewerber und anerkannte Klageverbände gerichtlich Unterlassung und Schadenersatz verlangen. Zudem besteht ein Gewinnabschöpfungsanspruch.
Telemediengesetz
Nach dem Telemediengesetz (§§ 5f. TMG) müssen sich Charakter und Herkunft einer E-Mail-Werbung müssen sich bereits aus Kopf- und Betreffzeile der Nachricht ergeben. Der Empfänger soll frei entscheiden können, wie er mit der E-Mail umgeht ohne sie zuerst öffnen zu müssen. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro belegt werden.


Werbemails