Unternehmensführung

Sieben Regeln für erwünschtes Online-Direktmarketing

Die „Richtlinie für erwünschtes Online-Direktmarketing“ setzt sich dafür ein, dass Unternehmen nur noch E-Mails versenden, wenn diese ausdrücklich vom Empfänger erwünscht sind („Permission Marketing“). Die Richtlinie erläutert detailliert, wie erwünschtes Online-Marketing praktisch umgesetzt werden kann. Konkret verpflichten sich die angeschlossenen Unternehmen, die in der Richtlinie genannten sieben Regeln einzuhalten:

1. Erklärungen in verständlichen Worten

Ziel des so genannten Permission Marketing ist der Aufbau einer vertrauensvollen, gleichberechtigten Kundenbeziehung. Um dieses Vertrauen aufzubauen, verpflichten sich Unternehmen zu einer klaren, verständlichen Sprache, damit das Vertrauen nicht durch Missverständnisse belastet wird, die bei deutlicherer Erläuterung vermeidbar gewesen wären.

2. Interessenten erhalten nur selbst angeforderte Werbung

Interessenten erhalten nur Informationen, die sie vorher explizit angefordert haben. Sie bestimmen selbst, über welches Ausgabemedium (E-Mail, SMS, Telefon) sie Informationen erhalten möchten. Die Anforderung regelmäßiger elektronischer Informationsdienste wird bestätigt, wobei mit der Bestätigung auch die Möglichkeit zu einer sofortigen Kündigung des Angebots gegeben wird. Für den Empfänger muss erkennbar sein, von welchem Anbieter er Informationen erhält. Anbieter sollten weitgehend individualisierte Inhalte anbieten und nicht nur Massenversand von Standardnachrichten betreiben.

3. Adressen werden nur zum angegebenen Zweck verwendet

Die Verwendung der von Interessenten angegebenen Adresse geschieht ausschließlich zu dem Zweck, der vorab mitgeteilt wurde. Beispielsweise erhält niemand telefonische Produktangebote, wenn vorher die Telefonnummer ausdrücklich nur für den Fall von Rückfragen im Zusammenhang mit einer Bestellung gegeben wurde. Gleiches gilt für E-Mail-Adressen.

4. Empfänger können sich selbst vom Verteiler streichen

Empfänger können jederzeit den Informationsservice abbestellen und erhalten dann mit schnellstmöglicher Wirkung keine weiteren Informationen mehr zugesandt. Die Abbestellfunktion sollte möglichst bequem realisierbar sein und keine vermeidbare Hemmschwelle darstellen. Eventuell kann die Kündigung noch einmal bestätigt werden.

5. Jede Nachricht enthält Hinweis auf Kündigungsmöglichkeit

Um die Entscheidung zum Bezug von Botschaften möglichst leicht zu machen, sollte dieser Bezug jederzeit bequem wieder zu beenden sein. Dazu enthält jede Botschaft einen Hinweis auf die schnellstmöglich wirksame Kündigungsmöglichkeit.

6. Adresse wird nicht ohne Zustimmung weitergegeben

Die eventuelle Weitergabe von Kundenadressen sollte nur auf ausdrücklichen Wunsch von Interessenten stattfinden. Die Erlaubnis hierzu ist durch eine eindeutige Handlung der Interessenten zu erteilen und muss auch deutlich kommuniziert werden.

7. Umgang mit persönlichen Daten wird in einer Datenschutzrichtlinie erläutert

Der Nutzer ist möglichst umfassend über die Verarbeitung von Bestands- und Nutzungsdaten zu unterrichten.

Quelle: eco - Verband der Deutschen Internetwirtschaft e. V. „Richtlinie für erwünschtes Online-Direktmarketing“


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