Sie erhalten hier einen Überblick darüber, in welchen Fällen und wie genau sich Unternehmen auf elektronischem Wege an ihre Verwaltung wenden können. Achtung: In einigen Fällen sind sie sogar verpflichtet, Unterlagen elektronisch einzureichen. Beispielsweise bei:
Sozialversicherungsmeldungen
Meldungen von Minijobs
Entgeltbescheinigungen
Veröffentlichung von Jahresabschlüssen offenlegungspflichtiger Unternehmen
Anmeldungen zur Eintragung in das Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister
Hinterlegung der Vollständigkeitserklärung (VE) im Rahmen der Verpackungsverordnung (VerpackV) für alle in Deutschland in Verkehr gebrachten Verpackungen
Excise Movement and Control System (EMCS) - Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren zwischen den EU-Staaten


Verwaltung