Unternehmensführung

Anmeldung

Schutzrechte werden in der Regel beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet. Je nachdem, für welchen Raum der Schutz gelten soll, kommt auch eine Anmeldung beim EU-Harmonisierungsamt für Marken und Geschmacksmuster oder bei anderen ausländischen Ämtern in Betracht.

Als Faustregel für die Anmeldung gilt: So früh wie möglich! Es ist ein großes Risiko, mit einer Schutzrechtsanmeldung zu warten.

Rechtzeitig Informationen über bestehende Patente einholen

Viele Patentanmeldungen werden aufgrund fehlender Neuheit einer Idee nicht erteilt. Zeit und Geld für die Entwicklungsarbeit sind aber investiert worden: umsonst. Durch derartige Doppelentwicklungen entstehen den betroffenen Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Verluste. Die könnten sie vermeiden: indem sie sich in einschlägigen Datenbanken frühzeitig über die Inhalte der weltweit offen gelegten Patente und Patentanmeldungen informieren. Recherche kann folgende Ziele haben:

  • Wie ist der derzeitige Stand der Technik? (Ist die Erfindung wirklich NEU?)
  • In welchen Gebieten könnten neue Problemlösungen benötigt werden?
  • Gibt es schon Lösungen oder Schutzrechte für das Problem, das die Erfindung beinhaltet?
  • Welche Mitbewerber gibt es auf dem betreffenden Gebiet?
  • Haben Wettbewerber ähnliche Schutzrechte angemeldet und besteht die Gefahr von Schutzrechtskollisionen?
  • Welche Möglichkeiten der Anmeldung für die Erfindung bestehen, um einen möglichst großen Schutz zu erhalten?

Beratung

Generell gilt: Die Anmeldung von Schutzrechten bringt einen erheblichen und z.T. komplizierten Verwaltungsaufwand mit sich. Professionelle Hilfe ist oft vonnöten. Spezialisiert auf alle Fragen von Schutzrechten sind Patentanwälte. Kostenlose Erstberatung bieten die Patentanwälte des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) sowie die insgesamt 25 Patentinformationszentren bzw. -stellen.


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