Unternehmensführung

Gebrauchsmuster

Ein Gebrauchsmuster kann für alle technischen Erfindungen (keine Verfahren) angemeldet werden, die man auch patentieren lassen könnte. Unterschied: Die Schutzdauer ist kürzer. Und im Gegensatz zum Patent wird kein derart ausgeprägter erfinderischer Schritt verlangt.

Schutzdauer

Bis zu 10 Jahre

Prüfung

Keine amtliche Prüfung auf Schutzfähigkeit durch das Patentamt. Wer ein Gebrauchsmuster anmelden will, sollte und kann durch eine eigene Marktbeobachtung überprüfen, ob es nicht bereits eine entsprechende Anmeldung gibt. Ein Rechercheantrag kann wie beim Patent beim Deutschen Patent- und Markenamt gestellt werden. Die Ergebnisse müssen aber selbst ausgewertet werden.

Empfehlenswert ist die Hinzuziehung eines Patentanwaltes. Entsprechende Honorarkosten müssen neben den Gebühren berücksichtigt werden.

Umfangreiche Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA).


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