Schutzdauer
Bis zu 25 Jahre
Der Geschmacksmusterschutz entsteht mit der Eintragung in das Geschmacksmusterregister.
Prüfung
Die Eintragung erfolgt ohne Prüfung auf Schutzfähigkeit. Wer ein Geschmacksmuster anmelden will, sollte überprüfen, ob dieses Muster nicht bereits existiert.
Gebühren
Zu den Gebühren und Auslagen für Geschmacksmuster bietet das Deutsche Patent- und Markenamt eine ausführliche Übersicht im Internet an.
In jedem Fall empfehlenswert ist die Hinzuziehung eines Patentanwaltes. Entsprechende Honorarkosten müssen neben den Gebühren berücksichtigt werden.
Umfangreiche Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA).


Geschmacksmuster