Unternehmensführung

Patent

Patente können nur auf wirklich "patentfähige" Erfindungen angemeldet werden. Dies gilt für Neuerungen, die "technischen Charakter" besitzen und "gewerblich anwendbar" sein müssen. Sie müssen außerdem tatsächlich neu sein. Schließlich muss es sich tatsächlich um eine Erfindung handeln und nicht etwa um eine "naheliegende handwerkliche Lösung" für ein Problem.

Was damit letztendlich "patentfähig" ist, lässt sich oftmals nur mit Hilfe eines Patentanwalts bzw. durch eine Prüfung beim Deutschen Patent- und Markenamt klären.

Ganz besonders wichtig in diesem Zusammenhang: Wurde die Erfindung Dritten vor der Anmeldung schriftlich oder mündlich schon zugänglich gemacht (z.B. in einem Vortrag auf einem wissenschaftlichen Kongress), gilt sie nicht mehr als neu! Der Patentschutz ist damit nicht mehr möglich.

Schutzdauer

Bis zu 20 Jahre. Eine Patentierung lohnt sich daher nur, wenn das Patent so lange wirtschaftlich ertragreich ist.

Prüfung

Bei der Anmeldung kontrolliert das Patentamt, ob die Erfindung wirklich neu und damit "patentfähig" ist.

Empfehlenswert ist die Hinzuziehung eines Patentanwaltes. Entsprechende Honorarkosten müssen neben den Gebühren berücksichtigt werden. Die Gebühren sind jeweils mit unterschiedlichen Laufzeiten verbunden. Bitte erkundigen Sie sich dazu beim Deutschen Patent- und Markenamt.

Umfangreiche Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA).


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