Schutzdauer
10 Jahre, danach um weitere 10 Jahre verlängerbar (gebührenpflichtig)
Prüfung
Es findet eine Prüfung durch das Patent- und Markenamt auf "absolute Schutzhindernisse" statt (nicht zu schützen sind z.B. Namen aus dem sprachlichen "Allgemeingut", z. B. "super"). Es gibt keine amtliche Prüfung auf ältere Rechte Dritter. Diese muss der Antragsteller in eigener Regie durchführen. Sie ist allerdings bei Marken unbedingt zu empfehlen. Das Risiko, dass ein Kennzeichen in derselben Branche schon von einem Dritten benutzt wird, ist groß. Hier droht eine teure Abmahnung, ggf. werden auch Güter mit dem unzulässigen Markennamen vernichtet. Achtung: Wer eine Marke anmeldet, muss diese auch benutzen. Tut er dies nicht, so kann die Marke nach fünf Jahren wieder gelöscht werden.
Empfehlenswert ist die Hinzuziehung eines Patentanwaltes. Entsprechende Honorarkosten müssen neben den Gebühren berücksichtigt werden.
Umfangreiche Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA).


Marke