Unternehmensführung

Schutzrechte

Erfindungen und Ideen für Produkte, Verfahren oder Leistungen sind unersetzliches Kapital für jedes Unternehmen. Wer etwas Besonderes anzubieten hat, hat damit einen erheblichen Wettbewerbsvorteil vor der Konkurrenz.

Diesen Wettbewerbsvorteil kann man sicher stellen: durch Schutzrechte, die man für eigene Ideen anmeldet, oder durch die Nutzung fremder Erfindungen gegen Lizenz. Dabei gibt es mehrere Schutzarten für Verfahren, Produkte oder auch für Dienstleistungen: Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster. Weniger häufige und bekannte Schutzrechte sind darüber hinaus so genannte Topografien (z.B.: Dreidimensionale Strukturen von Halbleitern) sowie Sorten (z.B.: Züchtungen von neuen Pflanzenarten).

Schutzrechte werden in der Regel beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet. Je nachdem, für welchen Raum der Schutz gelten soll, kommt auch eine Anmeldung beim EU-Harmonisierungsamt für Marken und Geschmacksmuster oder bei anderen ausländischen Ämtern in Betracht.

Vorteil: Nutzungsrecht

Ein Schutzrecht gibt seinem Besitzer eine Art Monopol: die Möglichkeit, über seine Produkt- oder Verfahrensidee für einen festgelegten Zeitraum allein zu verfügen: Dies heißt in der Regel, die Idee allein und gewinnbringend zu vermarkten. Nachteile: Kosten durch Anmelde- und Jahresgebühren und für den Patentanwalt, Zeitaufwand für die Ausarbeitung der Anmeldung sowie die drohende Weiterentwicklung durch Wettbewerber nach der Veröffentlichung des Patents usw.

Nachteile: Kosten und Offenlegung der Idee

Es sollten natürlich auch mögliche Nachteile bedacht werden, die mit der Anmeldung vor allem von Patenten entstehen können. Dies sind vor allem die Kosten durch Anmelde- und Jahresgebühren und für den Patentanwalt, der Zeitaufwand der Ausarbeitung der Anmeldung, die Bekanntmachung der Neuerung für die Öffentlichkeit und die dann drohende Weiterentwicklung aufgrund der Veröffentlichung sowie die Entwicklung von möglichen Umgehungslösungen durch Wettbewerber.

Ganz besonders wichtig in diesem Zusammenhang: Wurde die Erfindung Dritten vor der Anmeldung schriftlich oder mündlich schon zugänglich gemacht (z.B. in einem Vortrag auf einem wissenschaftlichen Kongress), gilt sie nicht mehr als neu! Der Patentschutz ist damit nicht mehr möglich.

Kosten und Offenlegung der Idee

Kosten entstehen durch Anmelde- und Jahresgebühren und für den Patentanwalt, hinzu kommen der Zeitaufwand der Ausarbeitung der Anmeldung, die Bekanntmachung der Neuerung für die Öffentlichkeit nach spätestens 18 Monaten und die dann drohende Weiterentwicklung aufgrund der Veröffentlichung sowie die Entwicklung von Umgehungslösungen durch Wettbewerber. Allerdings werden Patente in Europa künftig deutlich billiger, da die Übersetzungskosten sinken (siehe "externe Links").

Strafen bei Verstoß

Wer gegen Schutzrechte verstößt (wer also geistiges Eigentum stiehlt), bekommt Ärger. Ihm drohen nicht nur gerichtliche Schritte: Er muss auch Auskunft geben, wem er z.B. das betreffende Produkt verkauft hat: Damit gibt er seine Kunden preis. Er muss zudem - selbstverständlich - bei Strafe jede weitere Schutzrechtsverletzung sofort unterlassen und kann außerdem zu beträchtlichem Schadenersatz verurteilt werden. Die Höhe der Strafkosten (Gericht, Anwalt, Schadenersatz) wird in jedem Fall mindestens bei einigen tausend Euro liegen.

Beratung

Generell gilt: Die Anmeldung von Schutzrechten bringt einen erheblichen und z.T. komplizierten Verwaltungsaufwand mit sich. Professionelle Hilfe ist oft vonnöten. Spezialisiert auf alle Fragen von Schutzrechten sind Patentanwälte. Kostenlose Erstberatung bieten die Patentanwälte des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) sowie die insgesamt 25 Patentinformationszentren.

Auch bei den Partnern des bundesweiten SIGNO-Netzwerkes können Erfinder eine kostenlose bis zu vierstündige Erstauskunft in Anspruch nehmen. Im Fokus stehen die spezifischen Fragestellungen und die individuelle Situation des Erfinders (Hinweis: Im Rahmen dieser Fachauskunft kann keine konkrete Rechtsberatung erfolgen. Es können jedoch strategische Hinweise zur Vorgehensweise gegeben sowie erste wirtschaftliche Bedingungen und Möglichkeiten für ein neues Projekt geklärt werden. Außerdem werden Informationen über weitere Kontaktstellen und ggf. Fördermöglichkeiten vermittelt.)

Schutzrechte auf europäischer Ebene

Gewerbliche Schutzrechte unterliegen dem Territorialitätsprinzip, d.h. der Schutz ist auf den Staat beschränkt, in dem das Schutzrecht besteht. Im Laufe der Zeit sind auf europäischer und auf internationaler Ebene Anmeldeverfahren geschaffen worden, mit denen - im Vergleich zu einzelnen nationalen Anmeldungen viel kostengünstiger - gleichzeitig in einer Vielzahl von Ländern eine Anmeldung hinterlegt werden kann, oder sogar ein in mehreren Ländern gültiges Schutzrecht erworben werden kann.


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