Unternehmensführung

Zusammenarbeit und Rechtsform

Jede Art der Zusammenarbeit – in Coworking Spaces oder an anderen Arbeitsorten – verlangt nach einer Rechtsform. Lassen Sie sich beraten, welche Rechtsform für welches Vorhaben die richtige ist. Wichtig ist zu wissen, dass – wenn mindestens zwei Personen einen gemeinsamen geschäftlichen Zweck verfolgen – automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) entsteht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Gründerinnen oder Gründer gemeinsam ihren Businessplan schreiben, eine Bürogemeinschaft gründen oder zusammen Werbung betreiben. Dieser Automatismus kann vor allem gegenüber Außenstehenden eine wichtige Rolle spielen, denn als Gesellschafter einer GbR übernehmen sie bestimmte Rechte und Pflichten, die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt sind. (Deshalb ist die GbR auch unter dem Namen BGB-Gesellschaft bekannt.) So haftet jeder Gesellschafter zum Beispiel unbeschränkt mit seinem persönlichen Vermögen für Schulden (z. B. Druckkosten für Werbeflyer) der gesamten GbR unabhängig davon, ob er selbst die Schulden verursacht hat oder nicht.


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