Unternehmensführung

Was gehört in den Kooperationsvertrag?

Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Ausarbeitung. Sprechen Sie ausführlich über alle - vor allem konfliktreichen - Punkte. Ziehen Sie einen kompetenten Berater hinzu. Die Vereinbarung sollte immer schriftlich fixiert werden und folgende Punkte enthalten:

1. Vertragsparteien mit Adresse und Vertreter

2. Gegenstand der Kooperation

Prüfen Sie dabei, ob alle Kooperationspartner tatsächlich dasselbe Ziel verfolgen und über welchen Weg sie ihr Ziel erreichen wollen.

3. Leistungsumfang, Rechte und Pflichten der Kooperationspartner

Hier legen Sie fest, wer welche Aufgaben übernimmt bzw. wer gemeinsame Aufgaben wie Werbung, Buchhaltung, Mahnwesen im Auftrag der Kooperationspartner übernimmt. Vereinbaren Sie, welche Aufträge Vorrang bei der Bearbeitung haben: Kooperationsaufträge oder Aufträge der einzelnen Kooperationspartner?

4. Rechtsbeziehung zwischen Kooperationspartnern und Dritten

Vereinbaren Sie, wie die Kooperation Dritten gegenüber auftritt - von der Akquise, Angebotsabgabe, Abwicklung bis hin zur Rechnungsstellung. Entscheiden Sie, wer als Auftragnehmer bzw. Auftraggeber auftritt.

5. Beginn, Dauer, Kündigung

Bei einer befristeten Kündigung sollte das Datum des Kooperationsendes im Vertrag aufgenommen werden.

6. Kapitaleinlage und Bareinlage

Wird zum Zweck der Kooperation eine Kapitalgesellschaft gegründet, ist die Höhe der Kapitaleinlage gesetzlich festgelegt. In allen anderen Fällen wird die Kapitaleinlage individuell festgelegt.

7. Geschäftsführung

Vereinbaren Sie ggf. wer gegenüber Kunden, Lieferanten, Banken usw. Ansprechpartner sein sollte.

8. Ergebnisregelung

Legen Sie fest, ob der Auftraggeber mit der Kooperation oder mit den einzelnen Kooperationspartnern abrechnet. Wie wird die Auftragssumme aufgeteilt? Gibt es eine Provision für Auftragsakquise?

9. Haftung und Gewährleistung

In welcher Form haften die Kooperationspartner für Auftragserfüllung und Gewährleistung?

10. Wettbewerbsverbot

Eine erfolgreiche Kooperation basiert auf Vertrauen und fairem Umgang.

11. Ausschluss eines Gesellschafters/Kooperationspartners

Halten Sie fest, unter welchen Umständen ein Kooperationspartner ausgeschlossen werden kann bzw. von sich aus kündigen darf.

12. Konfliktregelung

Vereinbaren Sie, wen Sie bei Konflikten hinzuziehen werden.

13. Salvatorische Klausel

"Wird ein Absatz eines Vertrages ... wirkungslos, bleiben die anderen in Kraft. Der wirkungslos gewordene ... wird durch einen ... im Sinne des Vertrages ... ersetzt."

14. Gerichtsstand, Ort, Datum, Namen




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