1. Vertragsparteien mit Adresse und Vertreter
2. Gegenstand der Kooperation
Prüfen Sie dabei, ob alle Kooperationspartner tatsächlich dasselbe Ziel verfolgen und über welchen Weg sie ihr Ziel erreichen wollen.
3. Leistungsumfang, Rechte und Pflichten der Kooperationspartner
Hier legen Sie fest, wer welche Aufgaben übernimmt bzw. wer gemeinsame Aufgaben wie Werbung, Buchhaltung, Mahnwesen im Auftrag der Kooperationspartner übernimmt. Vereinbaren Sie, welche Aufträge Vorrang bei der Bearbeitung haben: Kooperationsaufträge oder Aufträge der einzelnen Kooperationspartner?
4. Rechtsbeziehung zwischen Kooperationspartnern und Dritten
Vereinbaren Sie, wie die Kooperation Dritten gegenüber auftritt - von der Akquise, Angebotsabgabe, Abwicklung bis hin zur Rechnungsstellung. Entscheiden Sie, wer als Auftragnehmer bzw. Auftraggeber auftritt.
5. Beginn, Dauer, Kündigung
Bei einer befristeten Kündigung sollte das Datum des Kooperationsendes im Vertrag aufgenommen werden.
6. Kapitaleinlage und Bareinlage
Wird zum Zweck der Kooperation eine Kapitalgesellschaft gegründet, ist die Höhe der Kapitaleinlage gesetzlich festgelegt. In allen anderen Fällen wird die Kapitaleinlage individuell festgelegt.
7. Geschäftsführung
Vereinbaren Sie ggf. wer gegenüber Kunden, Lieferanten, Banken usw. Ansprechpartner sein sollte.
8. Ergebnisregelung
Legen Sie fest, ob der Auftraggeber mit der Kooperation oder mit den einzelnen Kooperationspartnern abrechnet. Wie wird die Auftragssumme aufgeteilt? Gibt es eine Provision für Auftragsakquise?
9. Haftung und Gewährleistung
In welcher Form haften die Kooperationspartner für Auftragserfüllung und Gewährleistung?
10. Wettbewerbsverbot
Eine erfolgreiche Kooperation basiert auf Vertrauen und fairem Umgang.
11. Ausschluss eines Gesellschafters/Kooperationspartners
Halten Sie fest, unter welchen Umständen ein Kooperationspartner ausgeschlossen werden kann bzw. von sich aus kündigen darf.
12. Konfliktregelung
Vereinbaren Sie, wen Sie bei Konflikten hinzuziehen werden.
13. Salvatorische Klausel
"Wird ein Absatz eines Vertrages ... wirkungslos, bleiben die anderen in Kraft. Der wirkungslos gewordene ... wird durch einen ... im Sinne des Vertrages ... ersetzt."
14. Gerichtsstand, Ort, Datum, Namen


Was gehört in den Kooperationsvertrag?