Unternehmensführung

E-Bilanz: Jahresabschlüsse

Offenlegungspflichtige Unternehmen können ab dem 1. Januar 2012 ihre Jahresabschlüsse beim elektronischen Bundesanzeiger einreichen.

Zur Offenlegung ihrer Unternehmensdaten sind verpflichtet:

  • Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA)
  • eingetragene Genossenschaften
  • Personenhandelsgesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter (z.B. GmbH & Co. KG)
  • große Personenhandelsgesellschaften
  • große Einzelkaufleute
  • große Personenhandelsgesellschaften
  • große wirtschaftliche Vereine
  • große öffentlich-rechtliche Rechtsträger als Kaufleute
  • Zweigniederlassungen bestimmter ausländischer Kapitalgesellschaften

Offen gelegt werden müssen:

  • Jahresabschluss mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
  • Lagebericht bzw. Konzernlagebericht
  • Bericht des Aufsichtsrates
  • Ergebnisverwendungsvorschlag und -beschluss
  • Entsprechungserklärung börsennotierter Gesellschaften

Kleine Gesellschaften müssen nur ihre Bilanz mit Anhang veröffentlichen.

Die Finanzverwaltung hat detaillierte Datenschemata (sog. Taxonomien) für die Art und Weise vorgegeben, in der die Angaben übermittelt werden müssen. Für das Wirtschaftsjahr 2012 ist die elektronische Übermittlung noch freiwillig, für die folgenden Jahre wird die E-Bilanz dann zwingend


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