Zur Offenlegung ihrer Unternehmensdaten sind verpflichtet:
Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA)
eingetragene Genossenschaften
Personenhandelsgesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter (z.B. GmbH & Co. KG)
große Personenhandelsgesellschaften
große Einzelkaufleute

große Personenhandelsgesellschaften
große wirtschaftliche Vereine
große öffentlich-rechtliche Rechtsträger als Kaufleute
Zweigniederlassungen bestimmter ausländischer Kapitalgesellschaften
Zugelassene Dateiformate sind Word, RTF, Excel und ein XML-Format auf Grundlage einer vom Bundesanzeiger vorgegebenen XBRL-basierten Struktur. Der Preis der Offenlegung hängt vom gelieferten Datenformat ab. Die Papierform, die in der Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2009 noch angenommen wird, verursacht die höchsten Kosten.
Offen gelegt werden müssen:
Jahresabschluss mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Lagebericht bzw. Konzernlagebericht
Bericht des Aufsichtsrates
Ergebnisverwendungsvorschlag und -beschluss
Entsprechungserklärung börsennotierter Gesellschaften
Kleine Gesellschaften müssen nur ihre Bilanz mit Anhang veröffentlichen.


Jahresabschlüsse