Unternehmensführung

ELENA-Verfahren

Mit dem ELENA-Verfahren müssen ab dem 1.1.2010 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber jeden Monat in einem elektronischen Formular (Multifunktionaler Verdienstdatensatz) Entgeltdaten für jeden Beschäftigten per Internet an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) melden.

Bild ELENA-Verfahren

Sie ist bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angesiedelt. Bei der ZSS werden die Daten in verschlüsselter Form gespeichert. Jeder Datensatz enthält alle notwendigen Angaben, um Anspruch und Höhe der jeweilige Sozialleistung zu berechnen.

Weitere Informationen finden Sie über den folgenden Link.

Link:


Artikel bewerten