Unternehmensführung

Statistik-Meldungen

Fast jedes Unternehmen muss mittlerweile spezielle statistische Auswertungen an die Statistischen Ämter seines Bundeslandes oder des Bundes melden. Dabei geht es vor allem um Umsatzerlöse und Mitarbeiterzahlen (Voll- u. Teilzeit).

Hierzu zählen beispielsweise folgende Auswertungen:

  • Monats- und Jahresbericht für Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus
  • Vierteljährliche Verdiensterhebung
  • Monatserhebung im Einzelhandel (auch für Mehrländerunternehmen)
  • Monatserhebung im Gastgewerbe (auch für Mehrländerunternehmen)
  • Monatserhebung im Großhandel und in der Handelsvermittlung (auch für Mehrländerunternehmen)
  • Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich
  • Konjunkturstatistische Erhebung in bestimmten Dienstleistungsbereichen

Um zeitintensives Zusammentragen von Informationen, Daten und Zahlen zu vermeiden, sollten die benötigten Daten bereits digital in Ihrem Unternehmen vorhanden sein: z. B. im Lohnprogramm in Ihrer EDV.

Online-Meldeverfahren eSTATISTIK.core Über das Online-Meldeverfahren eSTATISTIK.core können die von der Statistik erfragten Daten automatisiert aus dem betrieblichen Rechnungswesen oder aus anderen elektronisch auswertbaren Unternehmensunterlagen gewonnen und übermittelt werden.

Bei der Vorbereitung und Übermittlung der statistischen Meldungen kann Sie Ihr Steuerberater unterstützen.

Quelle: Unter Mitarbeit von DATEV eG


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