Unternehmensführung

Aushangpflichtige Gesetze

Jedes Unternehmen, das Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter beschäftigt, muss bestimmte Rechtsvorschriften im Betrieb öffentlich zugänglich machen (z. B. durch Aushang am „Schwarzen Brett“). Der Gesetzgeber möchte damit erreichen, dass Arbeitnehmer ihre Rechte und Pflichten kennen. Kommt ein Unternehmen der Auflage nicht nach, drohen Geldbußen.

Diese Verpflichtung ist insbesondere Existenzgründern und jungen Unternehmen oft nicht bekannt. Doch auch Mittelständler und selbst große Unternehmen tun sich schwer: Welche Gesetze müssen ausgehängt werden, welche nicht? Um auf der sicheren Seite zu sein, werden nicht selten sämtliche arbeitsrechtlichen Vorschriften bereitgestellt.

Maßgebend: die konkrete Arbeitsweise des Unternehmens

Nur die wenigsten Gesetze sind wirklich aushangpflichtig. Welche das sind, hängt von der konkreten Arbeitsweise des jeweiligen Unternehmens ab. Die Röntgen- und Strahlenschutzverordnung ist beispielsweise nur auszuhängen, wenn in Betrieben tatsächlich mit entsprechenden Stoffen hantiert wird. Unterschiedliche Vorgaben gibt es auch je nach Bundesland.

In Zweifelsfalle sollten sich Unternehmen hier Rat bei Ihrer zuständigen Kammer einholen. Licht ins Dunkel bringen auch Verlage, die speziell zusammengestellte Gesetzessammlungen herausgeben. Wenn alle Mitarbeiter auf ein Intranet zurückgreifen können, lassen sich Aushänge durch elektronische Texte ersetzen.


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