Kosten und Offenlegung der Idee
Kosten entstehen durch Anmelde- und Jahresgebühren und für den Patentanwalt, hinzu kommen der Zeitaufwand der Ausarbeitung der Anmeldung, die Bekanntmachung der Neuerung für die Öffentlichkeit nach spätestens 18 Monaten und die dann drohende Weiterentwicklung aufgrund der Veröffentlichung sowie die Entwicklung von Umgehungslösungen durch Wettbewerber.
Ganz besonders wichtig in diesem Zusammenhang: Wurde die Erfindung Dritten vor der Anmeldung schriftlich oder mündlich schon zugänglich gemacht (z.B. in einem Vortrag auf einem wissenschaftlichen Kongress), gilt sie nicht mehr als neu! Der Patentschutz ist damit nicht mehr möglich.
Strafen bei Verstoß
Wer gegen Schutzrechte verstößt (wer also geistiges Eigentum stiehlt), bekommt Ärger. Ihm drohen nicht nur gerichtliche Schritte: Er muss auch Auskunft geben, wem er z.B. das betreffende Produkt verkauft hat: Damit gibt er seine Kunden preis. Er muss zudem - selbstverständlich - bei Strafe jede weitere Schutzrechtsverletzung sofort unterlassen und kann außerdem zu beträchtlichem Schadenersatz verurteilt werden.
Anmeldung
Als Faustregel für die Anmeldung gilt: So früh wie möglich! Es ist ein großes Risiko, mit einer Schutzrechtsanmeldung zu warten.
Rechtzeitig Informationen über bestehende Patente einholen
Viele Patentanmeldungen werden aufgrund fehlender Neuheit einer Idee nicht erteilt. Zeit und Geld für die Entwicklungsarbeit sind aber investiert worden: umsonst. Durch derartige Doppelentwicklungen entstehen den betroffenen Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Verluste. Die könnten sie vermeiden: indem sie sich in einschlägigen Datenbanken frühzeitig über die Inhalte der weltweit offen gelegten Patente und Patentanmeldungen informieren. Eine Recherche kann folgende Ziele haben:
Wie ist der derzeitige Stand der Technik?
(Ist die Erfindung wirklich NEU?)
In welchen Gebieten könnten neue Problemlösungen benötigt werden?
Gibt es schon Lösungen oder Schutzrechte für das Problem, das die Erfindung beinhaltet?
Welche Mitbewerber gibt es auf dem betreffenden Gebiet?
Haben Wettbewerber ähnliche Schutzrechte angemeldet und besteht die Gefahr von Schutzrechtskollisionen?
Welche Möglichkeiten der Anmeldung für die Erfindung bestehen, um einen möglichst großen Schutz zu erhalten?
Schutzrechte gegen Lizenz abgeben
Unternehmen müssen ein Schutzrecht nicht selbst verwerten, sondern können dieses auch verkaufen oder aber gegen eine kostenpflichtige Lizenz verpachten. Dies gilt generell für jedes Schutzrecht, trifft aber hauptsächlich auf Patente zu. Der Handel mit Patenten bzw. Lizenzen ist mittlerweile zu einem wichtigen Faktor im globalen Wettbewerb geworden. Für die Suche nach potenziellen Käufern oder Lizenznehmern bietet sich neben verschiedenen Technologie- und Ideenbörsen insbesondere der InnovationMarket an.
Fremde Schutzrechte gegen Lizenz nutzen
Die technologische Entwicklung geht rasant voran. Viele geschützte Erfindungen bleiben ungenutzt. Existenzgründer und Unternehmen können daher brachliegende Erfindungen für eigene Zwecke nutzen. Die Lizenzdatenbank RALF (= Rechtsstand-Auskunft und Lizenzförderungs-Dienst) liefert Informationen über geschützte Erfindungen, die gegen Lizenz verwertet werden können.
Beratung
Generell gilt: Die Anmeldung von Schutzrechten bringt einen erheblichen und z.T. komplizierten Verwaltungsaufwand mit sich. Professionelle Hilfe ist oft vonnöten. Spezialisiert auf alle Fragen von Schutzrechten sind Patentanwälte. Kostenlose Erstberatung bieten die Patentanwälte des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) sowie die insgesamt 25 Patentinformationszentren.
Auch bei den Partnern des bundesweiten SIGNO-Netzwerkes können Erfinder eine kostenlose bis zu vierstündige Erstauskunft in Anspruch nehmen. Im Fokus stehen die spezifischen Fragestellungen und die individuelle Situation des Erfinders (Hinweis: Im Rahmen dieser Fachauskunft kann keine konkrete Rechtsberatung erfolgen. Es können jedoch strategische Hinweise zur Vorgehensweise gegeben sowie erste wirtschaftliche Bedingungen und Möglichkeiten für ein neues Projekt geklärt werden. Außerdem werden Informationen über weitere Kontaktstellen und ggf. Fördermöglichkeiten vermittelt.).


Schutzrechte