Unternehmensführung

Vertragsrecht

Als Unternehmerin oder Unternehmer schließen Sie immer wieder Verträge ab: vor allem Kaufverträge, Werkverträge, Arbeitsverträge. Dabei kann sich herausstellen, dass der abgeschlossene Vertrag nicht dem entspricht, was Sie vereinbaren wollten. Oder dass Sie dabei Fehler gemacht haben (z.B. zu lange Laufzeit), die Ihnen Probleme bereiten. "Schlechte" Verträge können zu großen finanziellen Einbußen führen und im Einzelfall sogar dem jungen Unternehmen die Existenz kosten.

Grundlagenkenntnisse haben / Musterverträge beschaffen

Sie sollten zumindest Grundlagenkenntnisse darüber besitzen, worauf Sie bei Verträgen achten sollten. Lassen Sie wichtige Verträge von kompetenten Beratern wie z.B. Steuer- oder Rechtsberatern genau auf Ihren Einzelfall hin überprüfen.

Beachten Sie bei der Ausgestaltung von Verträgen folgende Punkte:

  • Verbindlichkeit
    Geschlossene Verträge müssen eingehalten werden. Besonderes Augenmerk ist daher auf die Vertragsverhandlungen zu legen: Jeder Vertragspartner ist selbst dafür verantwortlich, dass er die eingegangenen Verpflichtungen erfüllen kann.
  • Gültigkeit
    Grundsätzlich können Verträge mündlich abgeschlossen werden. Das gilt z.B. für Dinge des täglichen Gebrauchs wie beim Kauf von Büromaterialien oder Lebensmittel, aber auch für Arbeitsverträge oder Dienstleistungsverträge. Andere Verträge müssen schriftlich abgefasst werden. Dies gilt beispielsweise für viele Vertragstypen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher geschlossen werden (etwa Teilzahlungsgeschäfte oder Verbraucherdarlehensverträge). Grundstücksübereignungen und Belastungen von Grundstücken müssen außerdem notariell beurkundet werden. Das gilt auch für gesellschaftsrechtliche Verträge einer GmbH. Welche Verträge welcher Form bedürfen, ist in verbindlichen Übersichten festgelegt und kann bei Rechtsanwälten erfragt werden.
    Achtung: Formfreie Verträge können (solange nichts anderes vereinbart ist) auch per Fax geschlossen werden; E-Mails nur mit elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz.


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