Die Aktiengesellschaft zählt, wie die GmbH, zu den Kapitalgesellschaften. Gegenüber der GmbH kann sie folgende Vorteile bieten:
Die Anteile lassen sich einfacher übertragen, Partner können auf diese Weise leichter beteiligt werden
Die Möglichkeiten der Eigenkapitalbeschaffung sind größer.
Das Image ist u.U. "eindrucksvoller".
Im Aufsichtsrat können wichtige Partner (Experten, Geschäftspartner) als Mitglieder aufgenommen werden, die dem Vorstand (Unternehmer) mit Know-how zur Verfügung stehen.
Die AG lässt sich durch einfachen Verkauf der Aktien sehr leicht übertragen und ist daher sehr nachfolgefreundlich.
Es gibt allerdings auch Nachteile gegenüber einer GmbH
die Gründungsformalitäten sind umfangreicher
das Grundkapital ist höher (50.000 Euro)
ein Aufsichtsrat mit mindestens drei Mitgliedern muss eingerichtet werden
Der Vorstand (Unternehmer) ist dem Aufsichtsrat gegenüber rechenschaftspflichtig
Die folgenden Ausführungen sind sehr verkürzt. Nutzen Sie daher bitte die weiterführenden Links und nehmen Sie eine persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar in Anspruch. Nutzen Sie auch die ausführlichen Informationen der Industrie- und Handelskammern.
Gründung
Die Satzung muss notariell beurkundet werden. Die Organe der Aktiengesellschaft, Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung der Aktionäre müssen bestellt werden. Der Aufsichtsrat muss aus mindestens drei Personen bestehen. Der Gründer wird vom Aufsichtsrat zum geschäftsführenden Vorstand bestellt und muss das Grundkapital von mindestens 50.000 Euro aufbringen. Diese können als Geldeinlage und unter bestimmten Bedingungen auch als Sacheinlage geleistet werden. Die Gründung der AG muss vom Vorstand, dem Aufsichtsrat und von einem Dritten, z.B. einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater, geprüft werden. Die Gründungsprüfer werden vom Gericht bestellt und sind verpflichtet, einen Prüfungsbericht aufzustellen.
Grundkapital
Das Grundkapital wird in Aktien eingeteilt, entweder nach dem Nennwert (Mindestnennwert 1 Euro) oder nach Stückelung (rechnerischer Mindestnennwert ebenfalls 1 Euro). Es gibt verschiedene Aktien Vorzugsaktien können beispielsweise für den Besitzer mit einem höheren Dividendenanteil verbunden sein. Bei Namensaktien sind der AG die Namen der Aktionäre bekannt. Inhaberaktien werden dagegen anonym gehandelt. Darüber hinaus gibt es noch Stammaktien und vinkulierte Namensaktien.
Haftung
Nach Eintragung ins Handelsregister haftet das Gesellschaftsvermögen der AG in voller Höhe.


Ein-Personen-AG