Betriebliche und private Nutzung voneinander trennen
Das Verfahren, um betriebliche und private Nutzung voneinander zu trennen funktioniert folgendermaßen: Im ersten Schritt werden die Kosten für die Kfz-Nutzung werden zunächst vollständig (privat und geschäftlich) als Betriebsausgaben berücksichtigt. Im zweiten Schritt werden die privat verursachten anteiligen Kosten dann dem Unternehmensgewinn als Nutzungsentnahme, d. h. als Betriebseinnahme wieder hinzugerechnet. Um die Höhe der privat verursachten anteiligen Kosten zu ermitteln, gibt es zwei Möglichkeiten:
Sie legen die tatsächlichen Kosten für die Privatnutzung zu Grunde oder
Sie wenden die 1-Prozent-Methode an.
Nachweis der tatsächlichen Kosten für die Privatnutzung
Den tatsächlichen Kostenanteil, der auf die private Kfz-Nutzung entfällt, weisen Sie durch Belege und ein zeitnah laufend geführtes ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nach. Das Fahrtenbuch muss u.a. folgende Angaben enthalten: Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder einzelnen betrieblich veranlassten Fahrt, Reiseziel, Reiseroute, Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner.
1-Prozent-Methode
Hierbei wird dem Betriebsgewinn pauschal 1 Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs pro Monat hinzugerechnet. Mit diesen 1 Prozent des Bruttolistenpreises ist der Privatanteil für sämtliche Kosten (z.B. Kosten für Haftpflichtversicherung, Kraftfahrzeugsteuer) abgegolten. Die 1-Prozent-Methode kann nur für Fahrzeuge angewendet werden, die zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG). Es empfiehlt sich daher ein Fahrtenbuch zu führen, um das Verhältnis zwischen privater und betrieblicher Nutzung gegenüber dem Finanzamt deutlich zu machen.
Weitere Informationen:
Die Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern bieten nähere Informationen an. Informieren Sie sich darüber hinaus auch in jedem Fall bei Ihrem Steuerberater.


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