Unternehmensführung

Steuererleichterungen

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, das zu versteuernden Einkommen des Unternehmen zu reduzieren: z. B. bei Investitionen für die Anschaffungs- oder Herstellung für Wirtschaftsgüter (wie etwa Maschinen) anfallen.

Speziell für kleine Unternehmen gelten darüber hinaus besondere Regelungen für den Umgang mit der Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer.

Unter bestimmten Bedingungen sind außerdem die Kosten für die Haltung und Nutzung eines Kfz als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig.

Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Am 1. Januar 2010 ist das Wachstumsbeschleunigungsgesetz in Kraft getreten.

Es beinhaltet u.a. weitere Steuererleichterungen für Unternehmen:

  • Schnellere Abschreibungen
  • Steuervorteile für Unternehmen
  • Ermäßigter Umsatzsteuersatz
  • Kindergeld und Kinderfreibetrag
  • Erbschaftssteuer

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