Speziell für kleine Unternehmen gelten darüber hinaus besondere Regelungen für den Umgang mit der Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer.
Unter bestimmten Bedingungen sind außerdem die Kosten für die Haltung und Nutzung eines Kfz als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig.
Wachstumsbeschleunigungsgesetz
Am 1. Januar 2010 ist das Wachstumsbeschleunigungsgesetz in Kraft getreten.
Es beinhaltet u.a. weitere Steuererleichterungen für Unternehmen:
Schnellere Abschreibungen
Steuervorteile für Unternehmen
Ermäßigter Umsatzsteuersatz
Kindergeld und Kinderfreibetrag
Erbschaftssteuer


Steuererleichterungen