Welche Insolvenzverfahren gibt es?
 
Unternehmensinsolvenz (Regelinsolvenzverfahren)
Für zum Zeitpunkt der Antragstellung noch Selbständige, unabhängig vom Umfang und Zeitpunkt der selbständigen Tätigkeit, als auch ehemals Selbständige, wenn sie mehr als 19 Gläubiger haben oder Forderungen aus Arbeitsverhältnissen (z.B. rückständige Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter) bestehen.

Verbraucherinsolvenz
Für natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr selbständig tätig sind bzw. wenn sie selbständig gewesen sind, unabhängig vom Zeitpunkt der Selbständigkeit (z. B. vor 10 Jahren), weniger als 20 Gläubiger haben und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.

Vor Beantragung der Insolvenz muss der Schuldner versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit seinen Gläubigern herzustellen. Voraussetzung für die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens ist das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs und eine Bescheinigung darüber von einer anerkannten Insolvenzberatungsstelle oder Person (z. B: Rechtsanwalt). Bei einem Unternehmensinsolvenzverfahren kann bzw. muss der Antrag dagegen sofort gestellt werden, ohne dass ein vorgerichtliches Vergleichsverfahren durchgeführt wird.