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Welche Gründe gibt es für Beantragung eines Insolvenzverfahrens?


Um ein Insolvenzverfahren zu eröffnen, muss einer der drei gesetzlichen Eröffnungsgründe erfüllt sein:

Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO)
Der Schuldner kann die fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen. Hinweise auf Zahlungsunfähigkeit können sein: überzogene Bankkonten, Pfändungsversuche durch den Gerichtsvollzieher, Zahlungsrückstände bei Gehalt und Sozialversicherungsbeiträgen, ausstehende Lieferantenverbindlichkeiten.
Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO)
Der Schuldner kann voraussichtlich die bestehenden Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen. Hinweise darauf bieten der Finanz- und Liquiditätsplan. Beide sollten einen Zeitraum von einem Jahr prognostizieren.
Überschuldung (§ 19 InsO)
Das Vermögen des Schuldners deckt die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr, die Passiva übersteigen die Aktiva. Zur genauen Ermittlung muss eine Sonderbilanz aufgestellt werden.


Übersicht "Fachbegriffe Insolvenz"
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