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Welche Gründe gibt es für Beantragung eines Insolvenzverfahrens?
Um ein Insolvenzverfahren zu eröffnen, muss einer der drei gesetzlichen Eröffnungsgründe erfüllt sein:
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Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO)
Der Schuldner kann die fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen. Hinweise auf Zahlungsunfähigkeit können sein: überzogene Bankkonten, Pfändungsversuche durch den Gerichtsvollzieher, Zahlungsrückstände bei Gehalt und Sozialversicherungsbeiträgen, ausstehende Lieferantenverbindlichkeiten. |
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Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO)
Der Schuldner kann voraussichtlich die bestehenden Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen. Hinweise darauf bieten der Finanz- und Liquiditätsplan. Beide sollten einen Zeitraum von einem Jahr prognostizieren. |
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Überschuldung (§ 19 InsO)
Das Vermögen des Schuldners deckt die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr, die Passiva übersteigen die Aktiva. Zur genauen Ermittlung muss eine Sonderbilanz aufgestellt werden. |
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