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Dieses PC-Programm ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Technologie. Es wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.
Es darf weder von Parteien noch von Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl dieses Programm dem Empfänger zugegangen ist, darf es auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Bundesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Kapitel 4 und 5: Mit freundlicher Unterstützung von Michael Weinhold, ISKA Schuldner- und Insolvenzberatung, Nürnberg. |